Richtung Einheitspension

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ANALYSE. Anpassungen kann man sozial staffeln. Nur sollte man hinzufügen, worauf das hinausläuft. Und überhaupt.

Die ASVG-Bestimmung zur Pensionsanpassung ist überflüssig. Richtwert sollte demnach die Entwicklung der Verbraucherpreise sein. Und zwar ausdrücklich für alle (Vgl. ASVG dazu).  Die Politik setzt sich jedoch regelmäßig darüber hinweg. 2020 sollen Pensionen bis 1000 Euro um 3,5 Prozent erhöht werden; ab 2333 Euro soll es nur noch einen Fixbetrag von 35 Euro geben. Das hat die Regierung am Wochenende verkündet. ÖVP-Wien-Wahl-Spitzenkandidat, Finanzminister Gernot Blümel spricht von einem „Corona-Bonus für Pensionisten“, Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) von einer „Frage der Gerechtigkeit“.

Darüber könnte man lang und breit diskutieren. Lassen wir es jedoch so stehen: Weil kleinere Pensionen inklusive Ausgleichszulagenrichtsätze (Mindestpensionen) fortlaufend stärker erhöht werden als größere, geht das in Richtung einer Einheitspension.

Nebeneffekte: Man muss sich zunehmend fragen, wozu es überhaupt eine Pensionsversicherung gibt. Die Art Umverteilung, die hier läuft, kann genauso gut über das Budget bzw. über Steuern betrieben werden. Das wäre sogar einfacher.

Während Bezieher kleiner Pensionen bei dieser Anpassungspolitik gewinnen, verlieren größere. Das ist ein schleichender Prozess, der nie weiter thematisiert wird: Wer jahrelang einen Fixbetrag erhält, der zu keinem Teuerungsausgleich führt, kann sich immer weniger leisten. Er muss sich einschränken oder frühzeitig beginnen, privat vorzusorgen. Natürlich: Man kann sagen, dass das zumutbar ist, wenn man mehr Geld hat; vielleicht sollte man der Ehrlichkeit halber aber einfach einmal grundsätzlich darüber diskutieren.

Das ist jedoch zu viel verlangt: Schon vor der Coronakrise ist der Finanzminister in einer längerfristigen Budgetprognose zwar selbst davon ausgegangen, dass der Pensionsaufwand gemessen am BIP in den nächsten Jahren stärker steigen wird, das hält ihn und Seinesgleichen jedoch nicht davon ab, nicht nur kein Wort zur Bedeckung dieser Kosten zu verlieren, sondern – ganz im Gegenteil – weitere Entlastungen in Aussicht zu stellen. Was ein Widerspruch in sich ist.

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