Deutschförderklassen: Steiermark legt nach

BERICHT. Schwarz-rot regiertes Bundesland sieht auch Rückschritte gegenüber der bisherigen Praxis. 

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BERICHT. Schwarz-rot regiertes Bundesland sieht auch Rückschritte gegenüber der bisherigen Praxis.

Die Begutachtungsfrist für die „Deutschförderklassen“, die die Bundesregierung für fremdsprachige Kinder plant, ist abgelaufen, das Land Steiermark hat eine Stellungnahme quasi nachgereicht. Die Landesregierung sieht im Unterschied zu den meisten anderen nicht nur ein Finanzierungsproblem, sondern mehrere ganz grundsätzliche. Summa summarum könnte es demnach auch zu Rückschritten kommen.

„Sprache ist der Schlüssel zu Integration“, so die steiermärkische Landesregierung: „Der vorliegende Entwurf lässt jedoch viel Raum für Fragen und Kritik.“ So würden Kinder am besten voneinander lernen: „Deswegen ist es immens wichtig, Kinder mit anderer Erstsprache als Deutsch in Kontakt mit deutschsprachigen Kindern zu bringen. Bei dem vorliegenden Entwurf bleibt aber nach den 15 Stunden im Volksschulbereich und den 20 Stunden in der Sekundarstufe 1 kaum mehr „Kontaktzeit“ mit den deutschsprachigen Kindern der Stammklasse.“

„Der Begriff „DeutschförderKLASSE“ zieht dienstrechtliche Folgen nach sich, wie Klassenvorstand bzw. diverse Zulagen.“

Zu den Fragen, die sich laut der schwarz-roten Landesregierung stellen, zählen diese: „Wie sollen die „versäumten Stunden“ – der erarbeitete Stoff in der Stammklasse – von SchülerInnen der Deutschförderklasse nachgeholt werden? Wie soll mit einem „Rückstau“ der SchülerInnen der Deutschförderklassen bei Wiederholen der Schulstufe vor allem im städtischen Bereich organisatorisch umgegangen werden?“

Derzeit gebe es Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse. Die Gruppen seien kleiner als die geplanten Deutschförderklassen mit bis zu 25 Kindern pro Klasse. Das ermögliche einen effizienteren Spracherwerb.

Pikant ist eine Nebenwirkung, die die Steiermark ortet: „Aus rechtlicher Sicht ist auch der Begriff der „DeutschförderKLASSE“ zu hinterfragen, denn die Bildung von Klassen zieht einerseits dienstrechtliche Folgen nach sich, wie Klassenvorstand bzw. diverse Zulagen, andererseits müssten auch eigene Vertretungen wie ein Klassenforum dieser zusätzlichen Klasse zugesprochen werden.“

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