ANALYSE. Auf all jene, die keine Arbeitslosenbeiträge mehr zahlen sollen, kommt im Fall des Falles ein Problem zu. Wenn das Versicherungsprinzip wirklich ernst genommen wird.
Die Bundesregierung stößt auf Grenzen unmittelbarer Entlastungsmöglichkeiten: Hunderttausende Einkommensbezieher verdienen so wenig, dass sie ohnehin schon keine Lohnsteuer (mehr) zahlen müssen. Und bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt’s ein Problem: Wie auch der heutige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Wahlkampf immer wieder betonte, geht es da um Versicherungsleistungen, wie z.B. das Arbeitslosengeld. Was, wie er es formulierte, bedeutet: „Man muss erst einmal einzahlen, bis man herausnehmen darf.“
Und das wiederum könnte nun schwerwiegende Folgen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Doch eines nach dem anderen: Schon heute zahlt keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag, wer weniger als 1382 Euro brutto im Monat verdient. Das sind nicht wenige. Im Gegenteil, laut Lohnsteuerstatistik handelt es sich zum Beispiel um mehr als die Hälfte der 600.000 Arbeiterinnen und mehr als ein Drittel der 1,1 Millionen weiblichen Angestellten. Diese Gruppe wird nun ausgeweitet: Beiträge sollen erst über 1648 Euro brutto im Monat fällig werden. Wer zum Beispiel 1600 Euro verdient, zahlt nicht mehr 32 Euro, sondern gar nichts mehr.
Wenn auch die Besteuerung in der Weise angepasst werden würde, dass diese 32 Euro im Monat wirklich auf dem Gehaltskonto landen, dann ist das gut für den oder die Betroffenen. Vorerst. Im Falle der Arbeitslosigkeit könnte jedoch Ungemach folgen.
Das Versicherungsprinzip soll laut Regierungsprogramm verstärkt werden. Vorgesehen ist beim Arbeitslosengeld nicht nur eine „degressive Gestaltung der Leistungshöfe mit klarem zeitlichen Verlauf und Integration der Notstandshilfe“, sondern auch dies: „Berücksichtigung der Beitragsdauer beim Arbeitslosengeld NEU (längere Beitragsleistung führt zu längerer Bezugsdauer).“ Wortwörtlich genommen bedeutet das dies: Wer keine Beitragsleistung erbringt, bekommt weniger.
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