BERICHT. WKO-Präsident kritisiert Ausmaß und Zeitpunkt – „Externe Kosten“ könnten im Übrigen nicht nur Schwerverkehr angelastet werden.
BERICHT. Gesetzesnovelle sieht vor, auch „externe Kosten“ zu verrechnen, die durch Luftverschmutzung und Lärmbelastung entstehen.
ANALYSE. Verkaufserlöse reichen nicht einmal aus, um die Zinsen für die ASFINAG-Schulden zu bezahlen.