ZAHLEN ZUM TAG. Dass Mitarbeiter der Sozialversicherungsträger nicht bis zum letztmöglichen Tag arbeiten, ist erklärbar – es wird gefördert.
Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei den Sozialversicherungsträgern ist bescheiden; es ist mit dem der Arbeiter, die oft körperliche Tätigkeiten unter erschwerten Bedingungen verrichten, vergleichbar: Bei Frauen beträgt es 59, bei Männern 60 (Stand: 2014). Dass die Versicherungsmitarbeiter nicht bis zum letztmöglichen Tag arbeiten, ist jedoch erklärbar: Der Dienstgeber fördert die Frühpension buchstäblich, wie der Rechnungshof immer wieder (vergeblich) kritisiert – und auch beispielhaft aufzeigt: Ein Mann, der mit 62 in Pension geht, bekommt 2958 Euro brutto, wobei der Dienstgeber 912 Euro zuschießt. Wer sich erst mit 65 zur Ruhe setzt, erhält dagegen mit 3133 Euro nicht viel mehr, zumal der Dienstgeberbeitrag gerade einmal 511 Euro beträgt. Anders ausgedrückt: Die Sozialversicherungsträger bezahlen dafür, dass ihre Mitarbeiter früher in Pension gehen.