ZAHLEN ZUM TAG. Starker Rückgang in den vergangenen Jahren. Grund: Versicherte erarbeiten sich zunehmend höhere Ansprüche.
In Österreich gibt es immer weniger Menschen, die eine Mindestpension beziehen. Eine solche wird durch Gewährung einer Ausgleichszulage gesichert. 2008 belief sich die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher auf beinahe eine Viertelmillion. Im vergangenen Jahr waren es mit rund 190.000 um mehr als ein Fünftel weniger. Und das, obwohl die Gesamtzahl der Pensionsbezieher stark gestiegen ist. Gemessen daran ist der Anteil sogar um ein Drittel auf 8,4 Prozent zurückgegangen. Das ist Angaben des Sozialministeriums zu entnehmen.
Der Ausgleichszulagen-Richtsatz, der die Mindestpension ergibt, beträgt derzeit 1274 Euro pro Monat für Alleinstehende und 2010 Euro für Paare. Er wird jährlich an die Teuerung angepasst. 2020 handelte es sich noch um keine 1000 Euro für Alleinstehende und kaum mehr als 1500 Euro für Paare.
Die verstärkte Teuerung und die damit einhergehenden Anpassungen trugen dazu bei, dass die Zahl der Mindestpensionsbezieher seit 2022 nicht weiter gesunken ist. Grundsätzlich ist der tendenzielle Rückgang darauf zurückzuführen, dass Versicherte immer höhere Ansprüche erwerben. Im Median waren Neupensionen im vergangenen Jahr mit 1783 Euro um 13,9 Prozent höher als 2023. Wobei extreme Unterschiede nach Geschlecht geblieben sind: Bei Frauen handelte es sich um 1337 Euro, bei Männern um 2245 Euro.