Immer weniger Mindestpensionen

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ZAHLEN ZUM TAG. In den vergangenen Jahren ist sowohl die Zahl als auch der Anteil der Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage stark zurückgegangen.

193.386 Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage gab es laut Sozialministerium 2023 in Österreich. Eine solche wird gewährt, damit sich zumindest eine Pension von 1273,99 Euro für Alleinstehende und 2009,65 Euro für Paare ergibt. Bemerkenswert: Im mehrjährigen Vergleich ist es damit zu einem starken Rückgang gekommen.

2008 hatte die Zahl der Beziehenden 243.246 betragen. Zuletzt war sie um ein Fünftel niedriger. Auch ihr Anteil an allen Pensionistinnen und Pensionisten ist gesunken. 2008 hatte er sich auf 12,78 Prozent belaufen – zuletzt auf 8,58 Prozent.

Das ist umso bemerkenswerter, als der Ausgleichszulagenrichtsatz, bis zu dem es eine Zulage gibt, regelmäßig angepasst und zum Teil auch real erhöht worden ist. Dadurch sind immer wieder Versicherte sozusagen hineingerutscht. Andererseits aber werden tendenziell zunehmend höhere Pensionsansprüche erworben, die über die Mindestpension hinausgehen.

Schaut man sich die Zahlen etwas genauer an, kommt eine Ungleichheit nach Geschlecht zum Ausdruck, die nach wie vor enorm ist: Bei den Neuzugängen zur Pension fallen mit fast einem Drittel (31,5 Prozent) gut drei Mal mehr Frauen als Männer unter den Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende (vgl. Bericht „Pensionshöhen 2023“, aus dem auch nachfolgender Screenshot stammt). Dass in Summe trotzdem viel weniger eine Ausgleichszulage erhalten, ist darauf zurückzuführen, dass diese bedarfsabhängig ist, also sämtliche Einkommen auf Haushaltsebene berücksichtigt werden – auch die eines Partners.

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