ANALYSE. Bundesregierung möchte Sonderregelungen streichen: Für rund 400 ehemalige Kanzler, Minister, Abgeordnete und Hinterbliebene werden noch immer mehr als 20 Millionen Euro im Jahr aufgewendet.
Wenn das geschriebene Wort gilt, hat sich die Bundesregierung sehr viel vorgenommen: Immer noch „bestehende Sonderpensionsprivilegien“ im staatlichen und halbstaatlichen Bereich müssten „endgültig abgeschafft“ werden, heißt es in ihrem Programm für diese Legislaturperiode. Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) sollen Vorschläge ausarbeiten. Vor allem Nationalbank, Sozialversicherungen und die Stadt Wien stehen im Visier. Dort gibt es nach wie vor eigenwillige Regelungen. Aber nicht nur dort.
Wenn das Vorhaben wirklich ernst gemeint ist, muss es auch Konsequenzen für ehemalige Regierungsmitglieder, wie Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), und ehemalige Abgeordnete, wie Ex-Nationalratspräsident Andreas Khol (ÖVP) geben; sie beziehen eine Politikerpension, Khol hat sie 2016 selbst mit 10.029 Euro im Monat beziffert. Und natürlich wären auch viele Vertreter anderer Parteien davon betroffen, darunter zahlreiche Sozialdemokraten, die lange in Regierungsverantwortung standen.
2016 erhielten 50 ehemalige Regierungsmitglieder und 67 ehemalige Abgeordnete über 4000 Euro brutto im Monat.
Wie auch immer: Als Nationalratsabgeordneter bis zum vergangenen Jahr hat Karl Öllinger (Grüne) über Anfragen einige Daten herausbekommen, die deutlich machen, um welche Dimensionen es da geht: Politikerpensionen sind ein Auslaufmodell. Der Gesamtaufwand für Abgeordnete und Regierungsmitglieder auf Bundesebene ging von 2013 bis 2016 leicht von 24,47 auf 23,26 Millionen Euro leicht zurück. Darin enthalten sind auch Versorgungsbezüge für Hinterbliebene. Summa summarum sank die Zahl der Personen in den vier Jahren von 435 auf 395.
Bei den 51 ehemaligen Regierungsmitgliedern belief sich der Durchschnittsbezug 2016 auf 136.396,92 Euro im Jahr. In Summe wurden für sie allein 6,96 Millionen Euro aufgewendet. Und zwar zum größten Teil aus Steuermitteln, weil ja kaum noch Beiträge von Aktiven vorliegen. Was es einnahmenseitig sehr wohl noch gibt, sind Pensionssicherungsbeiträge, die die Bezieher leisten müssen; auch diese Summe ist im Laufe der Jahre leicht gesunken – von 2,28 auf 2,23 Millionen Euro.
Die ASVG-Höchstpension beträgt 3400 Euro brutto pro Monat. Viele Bezieher einer Politikerpension bekommen mehr. Auch das lässt sich den Anfragebeantwortungen entnehmen, die Öllinger erwirkt hat: 2016 erhielten – exklusive Pensionssicherungsbeitrag – immerhin 50 ehemalige Regierungsmitglieder und 67 ehemalige Abgeordnete über 4000 Euro brutto im Monat.