Bei den Schwächsten sparen

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BERICHT. Auf sich selbst haben FPÖ und ÖVP bei den Regierungsverhandlungen vergessen bzw. bloß Lächerliches geliefert.

Sofern FPÖ und ÖVP angekündigt haben, bei der Budgetsanierung mit gutem Beispiel voranzugehen, haben sie das auf Kürzungen in den Ministerien bezogen. 1,1 Millionen Euro sollten diese bringen. Details: offen.

Konkreter sind mögliche Kürzungen bei der Sozialhilfe (Mindestsicherung), also auf Kosten derer, die am wenigsten haben. Für Zuwanderer könnte es demnach erst nach fünf Jahren die volle Leistung geben; bei Familien soll die Hilfe mit der Zahl der Kinder sinken („degressiver Satz“); und Tansferleistungen wie die Familienbeihilfe sollen angerechnet werden. Bei einem Haushalt mit einem zehnjährigen Buben oder Mädchen läuft allein letzteres auf 172 Euro weniger pro Monat hinaus.

Bemerkenswert: Beabsichtigt ist ganz offensichtlich, dass Parteien in Österreich trotz aller Sparzwänge gemessen an der Bevölkerung weiterhin so stark gefördert werden wie in kaum einem anderen Land. Und dass es auch in Zukunft von Jahr zu Jahr eine automatische Inflationsanpassung geben soll. Daran wird nicht gerüttelt.

Diese Anpassung hat dazu geführt, dass die reine Parteienförderung auf Bundesebene (ohne Klub- und Akademienförderung) von 2020 bis 2024 um fast ein Viertel auf insgesamt 37,2 Millionen Euro gestiegen ist. Bei der ÖVP allein kletterte die Summe von 11,6 auf 14,1, bei der FPÖ, die als nun stärkste Partei künftig am meisten erhält, von 5,1 auf 6,3 Millionen Euro. Vgl. Grafik, in der auch die Summen für die übrigen Parteien angeführt sind.

Dass gar nicht gespart werden soll bei den Parteien, ist eine leicht übertriebene Formulierung. Im Verhandlungsprotokoll von Anfang Februar steht der Satz „Erhöhung der Abgabe von Zuwendungen an politische Parteien etc. (derzeit 15 vH) auf 50 vH.“. Also von 15 auf 50 Prozent. Das klingt heftig. Bloß: Derartige Zuwendungen gibt es kaum noch.

Auf Basis des bestehenden 15-Prozent-Satzes sind im Budgetvollzug jedenfalls 0,2 Millionen Euro an Einnahmen im Jahr 2023 und ebenso hohe Ausgaben 2024 ausgewiesen. Das deutet auf eine Rückzahlung hin. Für beide Jahre zusammen ergibt sich die Summe null. Selbst bei einer viel stärkeren Besteuerung würde es dabei bleiben. Das Ganze ist also eine Augenauswischerei.

Bei der Abgabe geht es um Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden sowie anderen Interessensvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft an Parteien und Organisationen, die diesen nahestehen. Als solche Vertretungen gelten zum Beispiel die IV und der ÖGB.

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