BERICHT. Causa Hypo Alpe Adria: Finanzminister betont, dass die Vernichtung von Unterlagen ohne Zutun seines Hauses erfolgt sei – und veröffentlicht Vereinbarung.
Vor Weihnachten ist die Präsidentschaftskandidatin Irmgard Griss erstmals unter Druck geraten: Es wurde bekannt, dass die von ihr geleitete Untersuchungskommission zur Causa Hypo Alpe Adria Unterlagen vernichtet hat. Unterlagen, die möglicherweise dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss nützlich gewesen wären. In einer Anfragebeantwortung gegenüber dem freiheitlichen Abgeordneten Gernot Darmann betont Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) nun, dass sein Haus keinen Einfluss darauf genommen habe. Bemerkenswert: Schelling hängte der Beantwortung die Vereinbarung an, die die Republik einst mit Griss über die Untersuchungskommission abgeschlossen hat. Demnach konnte diese bei der Informationsgewinnung aus dem Vollen schöpfen.
Wie die Untersuchungskommission mit Unterlagen vorzugehen hat, ist in der Vereinbarung nicht geregelt. Laut Schelling gab es auch keine Nebenabsprachen dazu: „Entsprechend der im Beschluss der Bundesregierung vom 25. März 2014 zum Ausdruck gebrachten Intention, die Untersuchungskommission „unabhängig und völlig frei von politischen Einflüssen“ agieren zu lassen, hat das Bundesministerium für Finanzen auf die Vorgehensweise der Untersuchung nicht eingewirkt.“
„… von einer allfälligen Verschwiegenheitsverpflichtung zu entbinden.“
Die Vereinbarung sieht vor, dass die von Griss organisierte und geleitete Kommission „die gesamte Vergangenheit der Hypo Group Alpe Adria aufarbeiten und dabei möglichst große Klarheit hinsichtlich der damit zusammenhängenden Vorkommnisse schaffen“ sollte. Bemerkenswert ist § 3: Demnach musste Griss „Vereinbarungen mit der Hypo Alpe Adria-Bank International AG, der OeNB, der FMA und der FIMBAG AG schließen, um insbesondere sicherzustellen, dass der Untersuchungskommission alle für die Untersuchung erforderlichen Informationen zugänglich gemacht werden, und zwar unabhängig davon, ob sie dem Bankgeheimnis oder einer sonstigen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Die mit der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG abzuschließende Vereinbarung hat auch die Tätigkeit des Beauftragten Koordinators zu umfassen. Die Bank hat den Beauftragten Koordinator von einer allfälligen Verschwiegenheitsverpflichtung zu entbinden.“
Das ist aus Sicht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses brisant: Ihm werden unter Verweis auf Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht nur geschwärzte Akten übermittelt; auch Auskunftspersonen entschlagen sich auf dieser Grundlage Aussagen.