BERICHT. Eine Grundlage für die Berechnungen ist die Volkszählung 2011. Ihre Ergebnisse sind jedoch überholt. Zumindest ein bisschen und das möglicherweise zum Vorteil der Kärntner und zum Nachteil der Tiroler.
Die Mandatsverteilung nach einer Wahl ist ein eigenes Kapitel; ein sehr kompliziertes nämlich. Daher sei für diesen Text nur ein Punkt herausgegriffen: Eine Grundlage für die Vergabe nach Wahlkeisen ist die jeweils letzte Volkszählung, dieses Mal also jene des Jahres 2011. Und seither hat sich zwar nicht viel, aber auch nicht nichts geändert. Im Gegenteil. Doch eines nach dem anderen.
In der Nationalratswahlordnung (§ 4, Abs. 2) heißt es: Die Zahl der Staatsbürger, die nach dem endgültigen Ergebnis der jeweils letzten Volkszählung im Gebiet der Republik ihren Hauptwohnsitz hatten, vermehrt um die Zahl der im Ausland lebenden Staatsbürger, die am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen waren, ist durch die Zahl 183 (Gesamtzahl der Mandate; Anm.) zu teilen. Dieser Quotient ist auf drei Dezimalstellen zu berechnen. Er bildet die Verhältniszahl – auf deren Grundlage wiederum die Mandatsverteilung ermittelt wird (vgl. auch Erläterungen des Innenministeriums dazu)
Nach Landeswahlkreisen werden demnach am 15. Oktober so viele Mandate vergeben: Niederösterreicher 37, Wien 33, Oberösterreich 32, Steiermark 27, Tirol 15, Kärnten 13, Salzburg 11, Vorarlberg 8 und Burgenland 7. Und falls sich jetzt jemand wundert, dass Niederösterreich umso viel mehr Mandate als Wien bekommt, dann gibt es dafür eine einfache Erklärung: Entscheidend sind die österreichischen Staatsbürger. Und davon gab es vor sechs Jahren in Niederösterreich ziemlich genau eineinhalb Millionen, während es sich in Wien lediglich um 1,34 Millionen handelte.
Kärnten hat seit der Volkszählung 2011 rund 12.000 Staatsbürger „verloren“, Tirol etwas mehr als 3000 „gewonnen“.
Seit der Volkszählung 2011 hat es naturgemäß Veränderungen gegeben. Diese werden aber eben nicht berücksichtigt. Nachvollziehen kann man das, wenn man sich anschaut, wie viele österreichische Staatsbürger laut Statistik Austria zuletzt (im Juli) in den Bundesländern gelebt haben. Ergebnis: Die Zahlen haben sich in der Regel nur marginal verändert. In Wien waren es um rund 11.000 weniger, in Vorarlberg knapp 2000 mehr und so weiter und so fort. Verteilt man die 183 Mandate nun allein auf dieser Grundlage (also ohne die Auslandsösterreicher miteinzurechnen), dann ergibt sich zumindest eine kleine Veränderung: Kärnten, das rund 12.000 Staatsbürger „verloren“ hat, muss eines abgeben – und Tirol, das etwas mehr als 3000 Bürger „gewonnen“ hat, bekommt eines dazu (16 statt 15). Doch das wird eines Tages immerhin korrigiert werden; und zwar mit der nächsten Volkszählung.
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