BERICHT. Umweltminister Rupprechter will Zielwerte für Gebäudebereich erhöhen. Bauen werde unfinanzierbar, warnt NÖ.
Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) will neue Klimaschutzziele vorgeben, stößt dabei jedoch auf Länder-Widerstand. Würden die Vorgaben für den Gebäudebereich verschärft, werde Bauen unfinanzierbar, warnt etwa Niederösterreich.
„Die Zunahme der globalen durchschnittlichen Temperaturen der Atmosphäre und der Meere führt bereits heute zu einem messbaren Abschmelzen von Gletschern, einem Anstieg der Meeresspiegel sowie dem vermehrten Auftreten von Extremwetterereignissen (Hitzewellen, Dürreperioden, Überschwemmungen, u.ä.). Diese Folgen sind unmittelbar mit Kosten für die Allgemeinheit verbunden. Die Hauptursache für die in den letzten 100 Jahren verzeichnete Erwärmung sind vom Menschen verursachte Treibhausgasemissionen“, erklärt das Umweltministerium in einem Begutachtungsentwurf für eine Novelle: „Um den Klimawandel effektiv zu bekämpfen, sind daher jedenfalls Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen erforderlich.“
Was Ressortchef Rupprechter in einer Änderung des Klimaschutzgesetzes plant, ist nach Ansicht der Länder jedoch eine Verschiebung: „Auffallend ist, dass der Bereich der Gebäude, der weitgehend in Länderkompetenz liegt, deutlich stärker zur Zielerreichung beitragen soll als bisher und dass im Gegenzug der Sektor Verkehr, der weitgehend in Bundeskompetenz liegt, deutlich entlastet wird“, so das Land Salzburg in einer Stellungnahme.
Die neuen Emissionsziele im Detail: Für den Gebäudebereich soll die Reduktion gegenüber 2005 um sechs Prozentpunkte auf 37 Prozent erhöht werden. Für den Verkehrsbereich soll sie dagegen um sechs Punkte auf 12 Prozent gesenkt werden.
Das Land Niederösterreich lehnt das ab: „Eine weitere Herabsetzung der Höchstmenge für Treibhausgasemissionen würde eine weitere Verschärfung von Grenzwerten in der Wohnbauförderung notwendig machen. Diese weitere Verschärfung würde aufgrund des Kostendrucks erfahrungsgemäß von der Bevölkerung nicht mehr mitgetragen werden“, heißt es in einer Stellungnahme: „Aufgrund der fehlenden Abstimmung und der ungenügenden Nachvollziehbarkeit werden die in der vorliegenden Form vorgeschlagenen Änderungen des Klimaschutzgesetzes abgelehnt.“
Abgelehnt werden die Änderungen auch vom Land Vorarlberg: „Die nunmehr vorgesehene weitere (neuerliche) Verschärfung dieser Anforderungen gefährdet die Balance zwischen Leistbarkeit und Energieeffizienz. Jedenfalls ist nicht nachvollziehbar, warum der Sektor Gebäude Defizite anderer Sektoren, für die eine Lockerung des Einsparungsziels im Entwurf vorgesehen ist (z.B. Verkehr), ausgleichen soll.“ Nachsatz: „Die Lockerung des Einsparungsziels für den Verkehrsbereich erscheint aus Sicht des Klimaschutzes nicht zielführend.“