BERICHT. Innenminister schildert in einer Anfragebeantwortung eine Anzeige wegen „Anstandsverletzung“ bzw. ein Plakat, das gegen ihn gerichtet war.
„Kickl ride to Höll“, stand auf einem Plakat am Rande der Rad-WM in Tirol im diesjährigen Herbst. Die beiden Männer, die es präsentiert haben, wurden wegen Anstandsverletzung angezeigt, wie „Der Standard“ berichtete. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), gegen den das Plakat beim Streckenabschnitt Höttinger Höll gerichtet war, schildert die Vorgänge nun in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung.
Die NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper bringt mit dem Titel ihrer Anfrage zum Ausdruck, dass sie einen „Anschlag auf die Demonstrationsfreiheit“ sieht. Die Beamten haben laut „Standard“ erklärt, dass eine Anzeige „nach Weisung von oben“ erstattet worden sei.
Der Innenminister schildert den Vorfall so: „Um 15:55 Uhr wurde der Stabsbereich über das Auftreten mehrerer Personen mit dem gegenständlichen Plakat informiert. Für den Fall einer Versammlung wurde neuerliche Rücksprache vereinbart, ansonsten ein Einschreiten auf Grundlage des Verdachts der landesgesetzlichen Verwaltungsübertretung „Anstandsverletzung“ (durch die öffentliche Zurschaustellung einer abwertenden Wortwahl). Zudem wurde mitgeteilt, dass eine Abnahme des Plakates nicht erforderlich erscheine.“
In weiterer Folge bestätigt Kickl, dass die Anzeige gemäß § 11 Tiroler-Landespolizeigesetz erfolgte. Darin heißt es: „(1) Es ist verboten, den öffentlichen Anstand zu verletzen. (2) Als Verletzung des öffentlichen Anstandes gilt jedes Verhalten, das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden allgemein anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit darstellt.“ Entsprechende Handlungen sind mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafen.
Gegen die beide Personen mit dem „Kickl ride to Höll“-Plakat wurden laut Kickl Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, „die jedoch noch nicht abgeschlossen wurden“. In einem Fall wurde laut „Trioler Tageszeitung“ im November allerdings eine Strafe von 80 Euro verhängt.
Die Frage der Abgeordneten Krisper, ob es „eine Empfehlung, einen Auftrag oder eine Weisung seitens des Innenministeriums an nachgeordnete Dienststellen bzw. PolizeibeamtInnen gibt, in gewissen Fällen eine Anzeige wegen des Verdachts der Anstandsverletzung einzubringen“, verneint Kickl: „Nein. Es gilt wie für alle Verwaltungsübertretungen, bei denen eine Mitwirkung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in den einzelnen Materiengesetzen vorgesehen ist, die „Offizialmaxime“ des § 25 Verwaltungsstrafgesetz.“
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