BERICHT. Vergleichbarkeit der Länderbudgets werde nicht erreicht, warnen die Experten des Parlaments.
Ursprünglich hatte das Finanzministerium in einer „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung“ allen Gebietskörperschaften einheitliche Budgetierungsregeln vorschreiben wollen. Nachdem sich dieses quergelegt haben, werden einige Bestimmungen in eine 15a-, also eine Bund-Länder-Vereinbarung ausgelagert; das gibt ihnen wieder mehr Spielraum. Der Budgetdienst des Parlaments kritisiert das; das Ziel der Vergleichbarkeit werde damit nicht erreicht.
„Das Rechnungswesen und die Rechnungslegungsvorschriften der Länder und Gemeinden bedürfen eingehender Reformen“, hält der Budgetdienst fest und zählt die Mängel auf: „Kritikpunkte bestehen insbesondere in der mangelnden Aussagekraft und Transparenz des kameralistischen Rechnungswesens, der fehlenden Vergleichbarkeit der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse, der unvollständigen Abbildung der Vermögenslage und der Verbindlichkeiten, weitgehender Wahlrechte, Gestaltungsspielräume und Ausnahmeregelungen, einer unterschiedlichen Regelungstiefe und Verbuchungspraxis, fehlender oder unterschiedlicher Definitionen wesentlicher haushaltsrechtlicher Fachbegriffe sowie einer fehlenden einheitlichen mittelfristigen Haushaltsplanung.“
Nachdem Gutachter, darunter ein Ländervertreter, Bedenken gegen eine Verordnung des Finanzministeriums anmeldeten, die all die Defizite beseitigen soll, hat das Ressort unter Führung von Hans Jörg Schelling (ÖVP) einige Punkte herausgenommen, um sie einer 15a-Vereinbarung zu überlassen: „Dies betrifft insbesondere die mittelfristige Haushaltsplanung, die Bestimmungen zur Wirkungsorientierung, die barrierefreie Zurverfügungstellung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen im Internet, die verpflichtenden Erläuterungen zu den Budgetsalden und Voranschlagsabweichungen und das Risikomanagement“, so der Budgetdienst.
„Die Zurverfügungstellung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen im Internet sollte eine Selbstverständlichkeit darstellen.“ (Budgetdienst)
Gerade eine „barrierefreie Zurverfügungstellung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen im Internet sollte für eine bürgerfreundliche und transparente Verwaltung grundsätzlich eine Selbstverständlichkeit darstellen“, zeigen sich die Parlamentsexperten über die Vorgangsweise verwundert: „Sie betrifft zwar nicht unmittelbar die Form der Informationen, wohl aber die Form der Publizität und könnte nach Ansicht des Budgetdienstes daher ebenfalls als formelles Element angesehen werden, das von der Verordnungsermächtigung mitumfasst ist.“
Jedenfalls müsste die „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung“ (VRV) alle grundlegenden Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsfragen regeln, so das Budgetdienst: Nur so könne das Ziel der Vergleichbarkeit erreicht werden. „Auch rechtspolitische Überlegungen zur Erstellung einer einheitlichen und geschlossenen Norm sowie zur künftig notwendigen Weiterentwicklung der Bestimmungen sprechen für eine umfassende Regelung aller kompetenzrechtlich gedeckten Inhalte in der VRV. Dem Vorschlag der Länder, unbeschadet der weiterhin bestehenden Regelungskompetenzen den gesamten Text in die Art. 15a B-VG-Vereinbarung zu übernehmen, sollte aus Sicht des Budgetdienstes nicht näher getreten werden.“