BERICHT. Maximal mögliche Kreditlaufzeit soll von 70 auf 100 Jahre verlängert werden.
Einhundert Jahre sind eine lange Zeit. Sie übersteigt nicht nur die durchschnittliche Lebenserwartung. Es ist im Übrigen auch noch keine 100 Jahre her, dass die Erste Republik gegründet worden ist; anders ausgedrückt, im Jänner 1917 war Österreich noch eine Monarchie. Das soll vorweggeschickt werden, ehe wir zur Sache kommen; damit gemeint ist eine geplante Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes, die Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) zur Begutachtung vorgelegt hat. Die maximal mögliche Kreditlaufzeit soll demnach von 70 auf 100 Jahre ausgeweitet werden.
Wörtlich heißt es in den Erläuterungen dazu: „Aufgrund der verstärkten Nachfrage am Kapitalmarkt nach langlaufenden Veranlagungen, vor allem aus der Versicherungsbranche und von Pensionskassen bzw. Investmentfonds ausgelöst durch die erhöhte Lebenserwartung und das aktuell sehr niedrige Zinsniveau, ist eine Abänderung der maximal gesetzlich möglichen Laufzeit für Kreditoperationen von siebzig auf hundert Jahre sinnvoll. Andere Staaten (auch aus der Eurozone) haben in den letzten Jahren die Möglichkeit dieser langfristigen Verschuldung genutzt.“
Die Bundesschulden betragen aktuell 207,75 Milliarden Euro. Nicht darin enthalten sind die Außenstände von Ländern und Gemeinden sowie ausgelagerter Bereiche. Sie sind noch einmal etwa halb so hoch. Insgesamt handelt es sich um mehr als 80 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung. In einer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf sieht die Vorarlberger Landesregierung das kritisch und bemerkt: „Wir möchten darauf hinweisen, dass das aktuell sehr niedrige Zinsniveau auch für einen nachhaltigen Schuldenabbau dienlich sein könnte.“