BERICHT. Vom Boden- bis zum Neusiedlersee dürfen mehr als eine Million ab 16-Jährige nicht an der Nationalratswahl teilnehmen: Zumindest über Partizipationsmöglichkeiten gehört daher diskutiert.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger ab 16. Laut Innenministerium sind das bei der Nationalratswahl Ende September 6,4 Millionen Frauen und Männer. Vom Boden- bis zum Neusiedlersee leben jedoch 7,5 Millionen Menschen in diesem Alter. Sprich: 1,1 Millionen bzw. jeder Siebente darf nicht an diesem Urnengang teilnehmen. Dabei handelt es sich um ausländische Staatsbürger.
Der Anteil der Wahlberechtigten an der Bevölkerung ab 16 variiert nach Bundesland und jeweiligem Ausländeranteil. In Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland, der Steiermark und Kärnten handelt es sich um die 90 Prozent. In Tirol sind es 85 sowie in Salzburg und Vorarlberg 84 Prozent. In Wien sind es dagegen nur 72 Prozent.
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Das heißt im Umkehrschluss: Drei von zehn Wienerinnen und Wienern ab 16 sind nicht wahlberechtigt. Auch wenn man das mit dem Hinweis auf die Staatsbürgerschaft und den damit verbundenen Rechten argumentiert, bleibt ein Integrationsproblem: Ein größerer Teil der Gesellschaft ist in einem wesentlichen Punkt ausgeschlossen. Zumal das Konfliktpotenzial in sich birgt, gehört das diskutiert – wobei die Lösung nicht gleich „Wahlrecht für alle“ lauten muss, die politisch ohnehin keine Mehrheit findet und daher nicht durchsetzbar ist; es gibt wohl auch andere Partizipationsmöglichkeiten, über Bürgerforen zum Beispiel.