BERICHT. Landwirtschaftsminister Rupprechter präsentiert Südburgenländern eine Lösungsmöglichkeit.
Als Wein im klassischen Sinne ist der burgenländische Uhudler offenbar nicht zu halten. Das macht Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) deutlich, der den betroffenen Bauern nun allerdings eine Lösungsmöglichkeit präsentiert: Uhudler soll demnach kurzerhand zum Obstwein erklärt werden.
Die EU-Verordnung 1308/2013 sieht vor, dass nur die von den Mitgliedstaaten klassifizierten Rebsorten für die Weinproduktion verwendet werden dürfen. Die bekanntesten, dem Uhudler zugrunde liegenden Sorten (Concord, Ripatella, Delaware, Elvira und auch Isabella) zählen laut Rupprechter nicht dazu. Also gibt’s ein Problem. Wobei eine Lösung, nämlich eine entsprechende Änderung der Verordnung, „aufgrund der Interessenlage zahlreicher anderer Mitgliedstaaten de facto nicht umsetzbar“ sei, wie der Minister in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung ausführt.
Der Tiroler empfiehlt daher Lösungsmöglichkeit zwei: „Eingliederung der fraglichen Sorten in die möglichen Ausgangsprodukte für Obstwein bei gleichzeitiger Anwendung aller übrigen Rechtsvorschriften für Traubenwein. Obstwein unterliegt – anders als der Traubenwein – zum größten Teil der nationalen Gesetzgebung und bleibt vom Gemeinschaftsrecht unberührt.“
Der Begriff „Uhudler“ kann laut Rupprechter grundsätzlich überall verwendet werden. Sinnvoll wäre es aber, wenn die betroffenen Regionen Güssing und Jennersdorf eine geschützte Ursprungsbezeichnung („g.U.“) beantragt würden – „ähnlich wie z.B. für den „Mostviertler Birnmost g.g.A“. Dadurch wäre die Bezeichnung „Uhudler“ für diese Region geschützt.“