ZAHLEN ZUM TAG. Mit den Einnahmen wird nicht nur Radio und Fernsehen finanziert, sondern auch allerhand darüber hinaus.
Finanzierungsströme nachzuvollziehen ist in Österreich ein Ding der Unmöglichkeit. Es gibt nicht nur viele Steuern und Gebühren, sondern auch Besonderheiten bei einzelnen Gebühren. Ein Beispiel dafür sind die ORF-Gebühren. Nicht allen Zahlerinnen und Zahlen ist bewusst, dass sie damit weit mehr als Radio- und Fernsehprogramme des Öffentlich-Rechtlichen finanzieren. Summa summarum entfallen darauf nur etwa zwei Drittel dieser Gebühren.
Die ORF-Gebühren unterscheiden sich nach Bundesland. Programmentgelte machen – ab 1. Februar – 18,59 Euro pro Monat aus. Überall gibt es zudem etwas, was überraschen mag: Eine zehnprozentige Umsatzsteuer (1,86 Euro). Zu einer Befreiung (immerhin handelt es sich um eine Gebühr) hat’s also nicht gereicht. Außerdem besteht in allen Ländern eine Bundesabgabe in Höhe von zwei Euro. Sie wird unter anderem zur Kunstförderung eingesetzt, wobei ein 20-köpfiger Beirat in die Vergabe eingebunden ist.
Mit Ausnahme von Oberösterreich und Vorarlberg existiert auch überall eine Landesabgabe. Sie ist landesgesetzlich geregelt, bei ihrer Verwendung sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Nicht nur Kultur spielt hier eine Rolle: In der Steiermark geht es um nicht näher ausgeführte „Öffentlichkeitsarbeit“ sowie Sportförderung. In Wien „insbesondere“ um Altstadtsanierung und die Förderung neuer Medien. Im Burgenland und in Tirol wiederum werden Teile „zur Deckung des Aufwandes der Landesregierung und des Landesverwaltungsgerichtes“ benützt, die mit Gebührenstreitigkeiten befasst sein können.
Die Zahlerinnen und Zahlern ermöglichen also allerhand, was ebenfalls gut und wichtig sein kann (z.B. Kulturförderung), aufgrund der gängigen Bezeichnung „ORF-“ oder auch „GIS-Gebühr“ aber halt untergeht.
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