Frauenmorde untersucht

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BERICHT. Amtsbekannte Täter: In sehr vielen Fällen waren die Behörden bereits wegen Gewalt in der Privatsphäre eingeschritten und hatten ein Betretungsverbot ausgesprochen.

Frauenministerin Susanne Raab und Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP) „wollen alle Tötungsdelikte an Frauen in den vergangenen zehn Jahren untersuchen lassen, um festzustellen, welche Rolle das „Phänomen der kulturell bedingten Gewalt“ spielt. Untersucht wird, welche polizeilichen Maßnahmen es vor dem Mord gab (Wegweisung bzw. Betretungsverbote), wer die Täter waren (Staatsbürgerschaft, Herkunft) und was ihre Motive waren“, berichtet der „Kurier“. Bemerkenswert: Zumindest die Mordfälle, die sich von 1. Jänner 2018 bis 25. Jänner 2019 ereignet haben, sind vom „Kriminalpsychologischen Dienst“ des Bundeskriminalamtes bereits sehr genau unter die Lupe genommen worden; und zwar auch wissenschaftlich begleitet. Das Ergebnis ist hier nachlesbar.

Einige Auszüge: Im erwähnten Zeitraum gab es 55 vollendete Morde mit 61 Opfern. 90 Prozent der Täter waren männlich, zwei Drittel der Opfer weiblich. Frauen war der Täter in der Regel bekannt: Nur einem Opfer war er fremd gewesen. Sechs waren in einer Bekanntschaft mit ihm gestanden, bei elf handelte es sich um einen Familienangehörigen und bei 22 um einen (Ex-)Partner.

Bei Mordfällen zwischen (ehemaligen) IntimpartnerInnen kam die Hälfte er Täter aus Österreich. Die andere Hälfte hatte eine andere Staatsbürgerschaft. In rund 50 Prozent der Fälle lebten Täter und Opfer zum Zeitpunkt der Tat noch zusammen, in den übrigen nicht (mehr).

Außerdem: „In nahezu der Hälfte der Fälle gab es im Vorfeld des Mordes am (Ex-) Intimpartner ein Einschreiten wegen Gewalt in der Privatsphäre und damit verbunden ein Betretungsverbot. In 17 % der Fälle wurde bereits mehrmalig ein Betretungsverbot ausgesprochen.“ Und: „Bei über der Hälfte der vollendeten Morddelikte, die aus einer Intimbeziehung resultierten, ging eine Trennungsinitiative des späteren Opfers voraus.“

Der Untersuchungsbericht enthält am Ende auch Empfehlungen – wie ein Stichwaffenverbot in der Öffentlichkeit und eine Verpflichtung für gewalttätige Männer, sich an geeignete Beratungsstelen zu wenden – sowie eine Kritik. Zitat: „Nicht unerwähnt bleiben soll auch, dass der Mangel an systematisch aufbereiteten statistischen Informationen zu tödlicher Gewalt gegen Frauen, die in der Gesellschaft und den Medien gängige Einzelfallwahrnehmung bzw. – darstellung des Problems begünstigt (Stichwort „Mord aus Liebe“) anstatt die strukturellen Zusammenhänge zu betonen. Empfohlen wird daher eine kriminalstatistische und – analytische Darstellung von (tödlicher) Gewalt gegen Frauen, zumindest getrennt nach Geschlecht und unterteilt nach detaillierter Täter-Opfer-Beziehung.“

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