BERICHT. Bei der sogenannten „Informationsfreiheit“ zeichnet sich eine Ausnahmebestimmung für WKO und Co. ab. Dabei zeigen aktuelle Berichte, dass vor allem auch sie ausgeleuchtet gehören.
Durch den Wechsel vom Amtsgeheimnis zu einer Informationsfreiheit könnte sich wenig ändern. Man kann es nicht oft genug wiederholen. Bis zum Sommer will Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) einen Entwurf vorlegen. Vorgesehen ist, dass Gemeinden dabei beraten werden, was sie veröffentlichen müssen. Umgekehrt sollen Bürgerinnen und Bürger keine Beratung dafür erhalten, was sie verlangen können. Das lässt tief blicken: Sie werden in der viel schwächeren Position gehalten.
Vorgesehen sind weitreichende Ausnahmen. Informationen zur „Vorbereitung einer Entscheidung“ sollen etwa geheim bleiben dürfen; das kann alles und nichts sein. Vor allem aber: „Die gesetzlichen beruflichen Vertretungen sind in Bezug auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs nur gegenüber ihren Angehörigen informationspflichtig.“
Das stand im einzigen bisher vorliegenden Entwurf der gegenwärtigen Regierung. Es bedeutet: Gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit sollen Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer und übrige Kammern nichts preisgeben müssen.
Als würde es sich um private, geschlossene Vereine halten. Es ist fragwürdig: Immerhin sind die Kammern ausdrücklich durch die Bundesverfassung geschützt und werden gerne auch mit staatlichen Aufgaben betraut. In der Coronakrise durfte sich die Wirtschaftskammer etwa um einen staatlichen Härtefallfonds kümmern (dazu gab es um Übrigen Rechnungshofkritik).
Der ORF hat etwa dies berichtet: Für Klimapolitik im Sinne von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) – Motto: Alles halb so schlimm, mit Technologie wird’s schon gehen – engagiert sich ein Verein namens „Oecolution“. Und zwar öffentlich, vor allem auch durch Medienarbeit. Der Verein ist im vergangenen Herbst gegründet worden und von der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung mit 900.000 Euro finanziert worden. Die IV darf das, bei der WKO ist das aber heikel: Sie, die durch Pflichtbeiträge erhalten wird und ein bisschen staatliche Organisation ist, hat sich gegenüber der Allgemeinheit zumindest zu verantworten. Sie hat bei derlei offen zu agieren.
Apropos 900.000 Euro: Jeweils diese Summe flossen von der Arbeiterkammer 2020 und 2021 an das Momentum-Institut, der politisch links der Mitte steht. Problem: Bekanntgeworden ist das nicht durch die Arbeiterkammer, die ebenfalls von Pflichtbeiträgen lebt und ebenfalls ein bisschen staatliche Organisation ist, sondern durch das Institut selbst. Wie hier berichtet, entschloss sich das Institut, nach Kritik an seiner Finanzierung die Karten auf den Tisch zu legen.
Umgekehrt hätte die Arbeiterkammer das bisher auf Anfrage möglicherweise nicht offenlegen müssen – und sie muss auch nicht befürchten, künftig mehr offenlegen zu müssen als bisher. Die Regierung schaut drauf.