ANALYSE. Wenn Kleinverdiener weniger in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, bekommen sie in Zukunft weniger heraus. Oder andere tragen einen größeren Teil der Leistungen.
Das Steuer- und Abgabensystem ist gewissermaßen ausgereizt. Und zwar in dem Sinne, dass Entlastungen für Bezieher kleinerer Einkommen ohne eine größere Umstellung kaum noch möglich sind. Diese Leute zahlen wenig bis keine Lohnsteuer, sehr wohl aber verhältnismäßig viel in die Sozialversicherung ein; damit erwerben sie allerdings auch Ansprüche für den Fall, dass sie einmal arbeitslos oder krank sind und natürlich auch für die Pension. Sprich: Kürzungen können sich letzten Endes rächen für sie.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat in der Sozialpolitik einen klaren Ansatz. „Man muss erst einmal einzahlen, bis man herausnehmen kann.“ Soweit es möglich ist, soll dies nun bei der Mindestsicherung für Zuwanderer realisiert werden. Ein erster Schritt in diese Richtung könnte mit 1. Juli im Übrigen bei der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bereits gesetzt worden sein.
Bis zu 900.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen nun weniger ins System ein, einige davon gar nichts mehr.
Für Arbeitnehmer ist der Beitrag bis 1648 Euro brutto im Monat ganz entfallen (statt bisher bis 1381 Euro), darüber hinaus wurde er bis zu einem Einkommen von 1948 Euro gesenkt. Und auch wenn der dreiprozentige Arbeitgeberbeitrag unverändert ist, bleibt ein Problem: Laut Erläuterungen zum entsprechenden Gesetzesentwurf zahlen nun bis zu 900.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger ins System ein, einige davon eben gar nichts mehr.
Das hat Konsequenzen: Für sie selbst bedeutet das entweder, dass sie aufgrund des Prinzips „Nur wer einzahlt, soll auch herausbekommen“ am Ende mit geringeren Leistungen rechnen müssen. Oder dass die Leistungen zwar unverändert bleiben, alle, die weiterhin höhere Beiträge leisten, aber einen größeren Teil des Kuchens tragen müssen. Sonst geht sich das Ganze vor allem in Zeiten höherer Arbeitslosigkeit hinten und vorne nicht aus.
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