ANALYSE. … beziehungsweise: Warum die Entlastungsvorschläge so vielen Österreichern nichts bringen.
46 Milliarden Euro an Steuereinnahmen hat das Finanzministerium in den ersten sieben Monaten dieses Jahres verzeichnet. Wobei eine Steuer ganz besonders hervorstricht: Allein die Umsatzsteuer brachte 16,3 Milliarden Euro, also ziemlich genau ein Drittel der Gesamteinnahmen. Sie war damit die größte. Wieder einmal. Schon 2016 war sie das mit 27,1 Milliarden.
Das muss man sich insofern in Erinnerung rufen, als die „USt.“ in diesem Wahlkampf keine Rolle spielt*. Natürlich wird da einmal mehr über Entlastungen geredet. ÖVP und FPÖ wollen gar zweistellige Milliardenbeträge bewegen. Wie auch die SPÖ, die sich mit viel weniger begnügen würde, bezieht sich das jedoch nicht auf die Umsatzsteuer. Sondern vor allem auf die Lohnsteuer sowie (verhältnismäßig) kleine Lohnnebenkosten wie den Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds.
Das wiederum ist insofern bemerkenswert, als die Lohnsteuer beim durchschnittlichen Arbeitnehmer kaum ins Gewicht fällt. Besonders bei Arbeiterinnen und Arbeitern handelt es sich nur um ein paar Euro. Schwerwiegender sind bei ihnen die Sozialversicherungsbeträge. Am meisten aber fließt in Form von indirekten Steuern wie der Mineralöl-, der Tabak- und ganz besonders eben der Umsatzsteuer zurück an den Staat.
In einer WIFO-Studie zum Thema „Umverteilung“ ist das sehr schön dargestellt; die Berechnungen stammen zwar aus dem Jahr 2009, die Verhältnisse werden sich aber kaum verändert haben: Beim obersten Drittel der Einkommensbezieher ist die Lohnsteuer demnach mit 16,5 Prozent der größte Posten. Beim untersten ist es mit fünf Prozent der kleinste. Umgekehrt sind die indirekten Steuern für diese Gruppe der entscheidende Faktor – mit 16,5 Prozent nämlich ziemlich genau doppelt so stark wie beim obersten Einkommensdrittel. Soll heißen: Wer die Masse wirklich entlasten will, kommt um die indirekten Steuern nicht umhin.
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*) Diskutiert ist einzig eine Rücknahme des Sonder-USt-Satzes von 13 Porzent im Tourismus. Dieser Satz wurde mit der Steuerreform 2016 geschaffen. Er sollte 220 Millionen Euro im Jahr bringen – was 0,8 Prozent des gesamnten Umsatzsteuervolumens entspricht.