BERICHT. Kapitalertragsteuer-Aufkommen verdreifacht. Gegenfinanzierung der Entlastungen wackelt.
Die Steuerreform wird voraussichtlich zwar erst mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten, für den Finanzminister macht sie sich aber schon bemerkbar: Das Aufkommen der Steuern, die erhöht werden sollen, steigt deutlich an. Betroffene versuchen eben noch, günstigere Sätze in Anspruch zu nehmen.
Am 6. März haben Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) die Einigung über die Steuerreform verkündet. 5,2 Milliarden Euro sollen für eine Entlastung vor allem der Lohn- und Einkommensbezieher locker gemacht werden. Im Gegenzug sollen u.a. die Kapitalertragsteuer und die Grunderwerbsteuer erhöht werden. Davon Betroffene reagierten prompt.
Wie dem Budgetvollzug für März zu entnehmen ist, hat sich das Kapitalertragsteuer-Aufkommen allein in diesem Monat gegenüber dem Vorjahr verdreifacht – es ist von 162,8 auf 506,1 Millionen Euro sprunghaft angestiegen. Die Erklärung dafür bestätigt auch der Budgetdienst des Parlaments: „Hier dürfte es sich um vorzeitige (Gewinn-)Ausschüttungen aufgrund der angekündigten Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 % auf 27,5 % handeln.“
Der massive Anstieg der KESt-Aufkommens dürfte auch Insider überraschen. Die 343,3 Millionen Euro, die er allein im März betragen hat, entsprechen fast schon dem Gesamtvolumen, das die Erhöhung vermögensbezogene Steuern zur Finanzierung der Entlastungen bringen sollte; das wären 350 Millionen Euro jährlich.
Angehoben werden soll 2016 auch die Grunderwerbsteuer. Zur Bemessung soll nicht mehr der Einheits-, sondern der wesentlich höhere Verkehrswert (Marktwert) herangezogen werden. Auch hier zeichnet sich ab, dass Betroffene, die dies früher oder später ohnehin vorgehabt hätten, ihre Immobilien möglichst noch heuer etwa ihren Nachkommen übertragen. Das Steueraufkommen ist jedenfalls im März schon einmal um ein Zehntel von 71,9 auf 77,8 Millionen Euro gestiegen.