ZAHLEN ZUM TAG. Bei 91 Prozent der Leistungen spielen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse keine Rolle.
Auf 108,8 Milliarden Euro beliefen sich die Sozialausgaben im vergangenen Jahr. Gegenüber 1990 haben sie sich damit verdreifacht. Das ist jedoch relativ. Gemessen an der Wirtschaftsleistung (BIP) sind sie von 26,1 auf 28,4 Prozent gestiegen. Das ist den Zahlen zu entnehmen, die die Statistik Austria gerade veröffentlicht hat.
In den Ausführungen dazu gibt es einen bemerkenswerten Hinweis: „Die Prüfung der Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse auf Bedürftigkeit spielt insgesamt eine geringe Rolle im Sozialleistungssystem, sie war 2017 lediglich bei 9% der Ausgaben bzw. 10 Mrd. Euro Voraussetzung für den Leistungsanspruch (dies betrifft vor allem die Ausgleichszulage bei den Pensionen, die Notstandshilfe in der Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe/Mindestsicherung).“
Letzten Endes überraschen kann diese „Bedürftigkeitsunabhängigkeit“ von 91 Prozent der Sozialausgaben jedoch auch wieder nicht nichts: Bei den größten und wichtigsten handelt es sich im Wesentlichen noch immer um Sozialversicherungsleistungen, die zu einem guten Teil beitragsfinanziert sind (Pensionen etc.).
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