Registrierkassenpflicht: Pi mal Daumen

ANALYSE. Die Gegenfinanzierung der Steuerreform wird immer fragwürdiger. Wesentliche Annahmen sind überholt. 

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ANALYSE. Die Gegenfinanzierung der Steuerreform wird immer fragwürdiger. Wesentliche Annahmen sind überholt.

Von einer Fünf-Milliarden-Euro-Steuerreform zu sprechen, ist irreführend; gut zur Hälfte werden Entlastungen nämlich durch Belastungen wieder aufgehoben. Genaues kann man jedoch nicht sagen. Das Finanzministerium hat zwar Zahlen dazu vorgelegt, ihr Wert ist jedoch bescheiden: Annahmen, die dahinterstehen, sind nicht nachvollziehbar. Und jetzt wird die eine oder andere Maßnahme auch noch gelockert. Beispiel Registrierkassenplicht.

Die Registrierkassenpflicht ist als wesentlicher Teil der Gegenfinanzierung geplant; kaum ein anderer sollte ein solches Volumen bringen: Das Finanzministerium rechnete ursprünglich damit, dass durch sie „Umsatzverkürzungen in geschätzter Höhe von ca. 900 Mio. Euro vermieden werden“ könnten. Und zwar ab 1. Jänner 2017. Wie man auf diese Zahlen gekommen ist, erschließt sich niemandem so genau. Auch der Budgetdienst des Parlaments konnte die Sache nicht klären. In einer Analyse stellte er daher wortwörtlich fest: „Angaben zur Berechnung bzw. Parameter fehlen durchgängig, weshalb sich schwer beurteilen lässt, ob die geplanten Mehreinnahmen aus der Bekämpfung des Steuer- und Sozialbetruges erzielt werden können.“

Dazu kommt, dass sich die Sicherstellung der Registrierkassenpflicht durch elektronische Geräte verzögert. Sie werden nicht mit 1. Jänner, sondern erst mit 1. April 2017 zwingend. Und außerdem sind soeben neue Befreiungen für Vereine, Skihütten, aber auch Parteien beschlossen worden. Sprich: Die Einnahmen für den Fiskus werden noch niedriger ausfallen als ursprünglich erwartet.

Das Problem, das sich für den Finanzminister daraus ergibt, ist klar: Zweifel von Wirtschaftsforschern, dass er den Budgetpfad halten kann, werden bestärkt – höhere Defizite in den kommenden Jahren drohen.

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