Familienbonus: Behinderte befürchten Kürzungen

BERICHT. Bundesfinanzgericht bekräftigt Forderungen und spricht sich für einen erhöhten Freibetrag aus.

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BERICHT. Bundesfinanzgericht bekräftigt Forderungen und spricht sich für einen erhöhten Freibetrag aus.

Allen Regierungsbeteuerungen zum Trotz befürchten Behindertenvertreter, dass es im Zusammenhang mit dem geplanten Familienbonus zu Kürzungen kommt: „Durch die (ebenfalls) geplante Abschaffung des Kinderfreibetrages und der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten würden Familien mit niedrigem Einkommen sogar letztlich weniger erhalten als derzeit, ein weiterer sehr bedauerlicher Schritt in die Armutsfalle“, schreibt der Kriegsopfer- und Behindertenverband in einer Stellungnahme zum entsprechenden Begutachtungsentwurf.

Bei Behinderten kann es ein doppeltes Problem geben: Zum einen sind die pflegenden Angehörigen unter Umständen gezwungen, im Job kürzer zu treten; dann verdienen sie weniger. Zum anderen kann eine intensivere Betreuung naturgemäß stärker ins Geld gehen als bei Nichtbehinderten.

Also ist der Staat weiterhin gefordert, wie die Dachorganisation der Behindertenverbände meint: „Auch Menschen, die unentgeltlich Pflegeleistungen erbringen, wie dies bei pflegenden Angehörigen der Fall ist, Leisten hervorragende Arbeit zum Wohle der Gesellschaft und müssen daher unbedingt in den Genuss einer Bonuszahlung kommen.“

Darüber hinaus gibt die Dachorganisation „zu bedenken, dass mit dem Wegfall der Abschreibmöglichkeit der Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung, die finanzielle Situation der betroffenen Familien weit mehr belastet wird, als in Familien mit nichtbehinderten Kindern, da Menschen mit Behinderungen weit umfangreicher und länger – manchmal sogar das ganze Leben lang – Betreuung und damit Kosten zu tragen haben“.

Das Bundesfinanzgericht sieht ebenfalls Handlungsbedarf: Der geplante Familienbonus solle bei erheblich behinderten Kindern über das 18. Lebensjahre hinaus in einer Höhe von 125 Euro pro Monat gewährt werden, schreibt das Gericht in einer Stellungnahme. Außerdem solle der geltende Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen von 262 Euro pro Monat um 150 Euro erhöht werden. Begründung: „Damit würde etwa verhindert werden, dass sich dieser Betrag, wie es der aktuellen Rechtslage entspricht, bei niedrigen Einkommen nicht oder nur marginal auswirkt.“

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