ZAHLEN ZUM TAG. Der Klimabonus bringt den Österreicherinnen und Österreichern viel mehr als sie die Bepreisung kostet. Das ist nicht einmal im Sinne der Erfinder.
Der Fiskalrat hat im Sommer vor einem gesamtstaatlichen Budgetdefizit von 3,4 Prozent gemessen am BIP heuer und 3,2 Prozent im kommenden Jahr gewarnt. Erst wenige Tage nach der Nationalratswahl (!) ist das Finanzministerium, das vom ÖVP-Politiker Magnus Brunner geführt wird, nachgezogen. Jetzt hat der Fiskalrat seine Prognose erhöht: Er rechnet mit 3,9 Prozent heuer und 4,1 Prozent im kommenden Jahr.
Ein Grund: Auch Maßnahmen der türkis-grünen Regierung, die nicht oder nur zum Teil mit Krisen zu tun haben, haben den Saldo laut Fiskalrat verschlechtert. Dazu gehört etwa die Abschaffung der kalten Progression, die insofern problematisch war, als damit quasi eine Einnahmenbremse einhergeht, auf eine Ausgabenbremse jedoch verzichtet wurde.
Außerdem sieht der Fiskalrat eine massive Überkompensation der CO2-Bepreisung durch den Klimabonus, der allen Haushalten ausbezahlt wird. Für die Jahre 2022 bis 2025 betrage sie kumuliert 4,1 Milliarden Euro. Zieht man den „Anti-Teuerungsbonus“ ab, der vor zwei Jahren mit dem Klimabonus ausbezahlt wurde, handelt es sich noch immer um knapp drei Milliarden Euro.
Sprich: Um so viel mehr wird den Haushalten ausbezahlt als die Bepreisung kostet. Das ist nicht einmal im Sinne der Erfinder, also der türkis-grünen Regierung, die bei der Beschlussfassung von Sebastian Kurz (ÖVP) und Werner Kogler (Grüne) geführt wurde. In den Folgekostenabschätzungen zum Begutachtungsentwurf hieß es: „Der Klimabonus dient der Abfederung von Zusatzkosten durch die CO2-Bepreisung, etwa bei Haushalten, die kurzfristig keine Möglichkeit haben, auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen (wie beispielsweise bei Mietwohnung mit fossiler Energieversorgung).“
In den Erläuterungen wurde ein weiterer Zweck angeführt: „Je weniger fossile Kraft- und Brennstoffe eine Person verbraucht, desto mehr bleibt jedem vom Klimabonus übrig.“ Klimafreundliches Verhalten sollte sozusagen belohnt werden. Die schließlich erfolgte und vom Fiskalrat abgeschätzte Überkompensation geht jedoch weit darüber hinaus.