BERICHT. Zwischen Tür und Angel ist der Finanzausgleich verlängert worden – und damit auch ein absurdes Verhältnis.
Die Impfpflicht dürfte zu einem beträchtlichen Verwaltungsaufwand und damit auch zu entsprechenden Mehrkosten führen. Wer zahlt? Der Bund! „Grundsätzlich gehen wir natürlich davon aus, dass der Bund den Ländern sämtliche aus dem gegenständlichen Rechtsetzungsvorhaben resultierenden Mehrkosten ersetzen wird“, teilte man beispielsweise im Büro von Landeshauptmann Thomas Stelzer (OÖ) auf APA-Anfrage mit.
Seit dem Rücktritt von Sebastian Kurz als Bundeskanzler und ÖVP-Chef bestimmen die Länder gesamtösterreichische Politik, wie sie es noch selten getan haben. Sie profitieren von einem Machtvakuum. Die Finanzierungsverantwortung ist jedoch beim Bund geblieben. Zugespitzt formuliert hat er die eher undankbare Aufgabe, das nötige Geld eintreiben und sich bei den Bürgerinnen und Bürgern unbeliebt machen zu müssen. Er löst das Problem, indem er alle paar Jahre kurzfristig wirkende Entlastungen vornimmt.
In einer Beilage zum Budget 2022 hat das Finanzministerium die Verhältnisse ausgeführt: 2019 machte das gesamtstaatliche Steueraufkommen 107,3 Milliarden Euro aus. 91 Prozent liefen über den Bund, 5,6 Prozent über die Gemeinden ohne Wien und 2,2 Prozent über Wien. Bleibt nicht mehr viel übrig: Um gerade einmal 1,22 Prozent kümmerten sich die Länder (ohne Wien).
Und das war schon beträchtlich: Obwohl fast nichts, gilt es offiziell als Folge einer sogenannten „Stärkung der Abgabenautonomie der Länder“. Hintergrund: 2018 übernahmen sie den Wohnbauförderungsbeitrag, wurde dieser eine ausschließliche Landesabgabe, die zwar weiterhin bundeseinheitlich geregelt wird, deren Tarif jedoch autonom landesgesetzlich normiert werden dürfte. In der Praxis ist auch er bundeseinheitlich geblieben, nützte kein Land seine Möglichkeiten. Wie auch immer: Durch den Beitrag (1,2 Milliarden Euro) hat sich das Volumen der Landesabgaben verdreifacht.
Große Änderungen sind nicht vorgesehen: Es war nur eine Kurzmeldung, ihr aber war am 12. Jänner zu entnehmen, dass nach Beschluss des Finanzausschusses des Nationalrats der geltende Finanzausgleich bis 2023 verlängert wird. Verhandlungen über einen neuen hätten im vergangenen Jahr unter dem damaligen Ressortchef Gernot Blümel (ÖVP) durchgeführt werden müssen. Es kam jedoch nicht dazu.
Die Verlängerung wird damit begründet, dass die Corona-Pandemie alle Gebietskörperschaften vor große Herausforderungen stelle und deren Personal binde. In Wirklichkeit sind die bestehenden Regeln für Länder und Gemeinden schon auch attraktiv. Sie erhalten automatisch einen fixen Teil der Steuereinnahmen, um die sich der Bund kümmert. Und diese Einnahmen entwickeln sich in der Regel günstig, dank wirtschaftlicher Entwicklung, kalter Progression und solcher Dinge: Im vergangenen Jahr lagen sie nach einem starken Einbruch schon wieder über „Vor-Corona-Niveau“.
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