Budgetpolitik, als gäb’s kein Morgen

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BERICHT. Experten des Parlaments vermissen die Berücksichtigung kostspieliger Maßnahmen in der mittelfristigen Planung.

Auch wenn sich laufend alles ändert, sollte so viel Planungssicherheit gewährleistet werden wie möglich, würde man meinen. Bei der mittelfristigen Budgetplanung bis 2025 vermisst des Budgetdienst das Parlaments aber selbst das, wie er in einem Bericht zum Bundesrechnungsabschluss 2021 festhält. Das erhöht – die hier beschriebene – Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem bösen Erwachen kommt.

Im Bundesfinanzrahmen 2022 bis 2025 wird noch immer davon ausgegangen, dass es zum Ende dieses Zeitraumes beinahe ein Nulldefizit gibt. Diese Annahme ist jedoch nicht nur unrealistisch, sondern absurd: Nicht berücksichtigt ist etwa die Indexierung von Sozialleistungen und die Abmilderung der kalten Progression. Allein sie wird zu einer Entlastung führen, die laut einer Presseunterlage des Finanzministeriums 2025 bereits mehr als sechs Milliarden Euro betragen wird; bzw. zu Steuereinnahmen, die um mehr als sechs Milliarden Euro reduziert sein werden. Im Budget wird das Geld also fehlen.

Im Finanzrahmen ab 2023 nicht enthalten sind weitere Maßnahmen, die „die Bundesregierung bereits verlautbart“ hat und die ins Geld gehen, wie der Budgetdienst anmerkt. Er führt beispielhaft „die Pflegereform oder den Ausbau der Kinderbetreuung“ an. Auch die angekündigte Erhöhung des Budgets für die Landesverteidigung sei noch nicht berücksichtigt.

All das ist auch insofern verhängnisvoll: Ausgleichsmaßnahmen in Formen von Kürzungen oder Steuererhöhungen sind in Zeiten andauernder Krisen tabu; in Wahlkampfzeiten sind sie es erst recht. Vor diesem Hintergrund ist frühestens nach der Nationalratswahl, die bis Herbst 2024 durchgeführt werden muss, mit einem Kassasturz sowie ernsthaften Konsequenzen daraus zu rechnen – wer immer dann eine Regierung bilden wird, es wird schlicht ihm umgehängt, sich darum zu kümmern.

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