BERICHT. Wien plant eine „Kindergartenpflicht“ für ab 3-jährige Buben und Mädchen von Mindestsicherungsbeziehern. Eine Statistik legt nahe, dass das eine sehr gute Idee ist.
Für den Staat insgesamt ist die Sozialhilfe (in Wien: Mindestsicherung) kein großes budgetäres Problem. Hier geht es um gut 0,4 Prozent der Gesamtausgaben oder etwa 0,2 Prozent des BIP. Für Wien schaut die Sache jedoch etwas anders aus, weil das meiste davon auf die Bundeshauptstadt entfällt und sie in finanziellen Nöten steckt.
Immerhin: Reformüberlegungen, die Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) jüngst präsentierte, würden nicht nur auf schlichte Kürzungen hinauslaufen. Beispiel: Ludwig will, dass für ab 3-jährige Buben und Mädchen von Mindestsicherungsbeziehern eine „Kindergartenpflicht“ kommt.
Begründung: „Diese Maßnahme soll die Integration der Eltern in den Arbeitsmarkt erleichtern, da sie dadurch mehr Zeit für Erwerbsarbeit haben. Gleichzeitig erhöht der Kindergartenbesuch auch die Bildungs-Chancen der Kinder und fördert den Spracherwerb.“
Damit einhergehen würden niedrigere Kindersätze in der Mindestsicherung, also weniger Geldleistungen. Auf der anderen Seite würde es aber mehr Sachleistungen in Form der Kinderbetreuung geben.
Gestartet werden soll damit im kommenden Jahr. Allerdings: Laut Ludwig wird’s nicht von heute auf morgen, sondern schrittweise geben. In den Kindergärten seien nämlich zusätzliches Personal und zusätzliche Räume notwendig.
So oder so legt eine „Eurostat“-Statistik nahe, dass der Ansatz vernünftig ist. Gerade armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Kinder ab 3 besuchen demnach eher keinen Kindergarten. In ihrem Fall beträgt der Anteil hierzulande 23 Prozent, währen er bei allen anderen, also nicht Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten, mit acht Prozent viel niedriger ist.
Außerdem: Wenn armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Kinder ab 3 einen Kindergarten besuchen, dann eher nur bis zu 24 Stunden pro Woche. 25 Stunden und mehr tun es lediglich 36 Prozent, während es sich bei allen übrigen Kindern um mehr als die Hälfte handelt (55 Prozent).
Angemerkt gehört, dass bei Begriffen wie „Kindergarten“ und „Kindergartenpflicht“ relevant ist, dass es sich um elementarpädagogische Einrichtungen handelt, in denen Bildung inklusive Sprache den nötigen Stellenwert hat.
Wichtig auch: „Eurostat“ ermittelte den Anteil der Kinder bis zum regulären Einschulungsalter. In Österreich gibt es davor aber schon eine Kindergartenpflicht (mit 5).