ZAHLEN ZUM TAG. Im Unterschied zu einigen Politikern scheinen die zuständigen Behörden sehr streng – im Sinne von genau – zu sein.
„Es kann kein Asyl nach Wunsch geben“, begründet der steirische Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) seine Forderung, über die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu diskutieren. Die Aussage ist bezeichnend: Sie stellt in den Raum, dass man sich nur Asyl wünschen müsse, um es gewährt zu bekommen. In Wirklichkeit ist das jedoch ganz und gar nicht der Fall, wie ein Blick in die Entscheidungsstatistik des Innenministeriums zeigt: Wirklich damit rechnen können nur Angehörige sehr weniger Staaten.
Genau genommen nur zwei aus der Liste der zehn antragsstärksten Nationen: 2022 wurden bis September die Anträge von 6669 SyrerInnen angenommen und lediglich 633 abgelehnt. Bei somalischen Staatsangehörigen lautete das Verhältnis 478 zu 198.
Nur oder nur selten Asyl zugesprochen wurde in den ersten neun Monaten dieses Jahres InderInnen (null), TunesierInnen (zwei), MarokkanerInnen (zehn) und etwa PakistanerInnen (38). Zugespitzt formuliert könnte man sagen, ein Mann aus Indien zum Beispiel gewinne eher im Lotto.
Was für Asylbehörden schwierig ist, ist die Flut an Anträgen, mit denen sie konfrontiert sind. Sehr viele Antragsteller entziehen sich im Übrigen dem Verfahren, sodass es eingestellt werden muss. Sehr oft scheint das etwa bei InderInnen der Fall zu sein, die über Serbien visumfrei nach Europa kommen, nur kurz in Österreich sein und dann weiterziehen dürften.