BERICHT. Wobei die Landwirtschaftskammer überraschenderweise mehr Mitglieder hat als die Wirtschaftskammer – und die kleinste Kammer gerade einmal 76 Mitglieder zählt.
Wenn man glaubt, man kenne das politische System der Republik Österreich, dann wird man immer wieder eines Besseren belehrt: Es gibt da noch etwas. Zum Beispiel eine eigene Patentanwaltskammer, die im vergangenen Jahr ganze 76 Mitglieder zählte. Insgesamt hat das Land nicht weniger als 13 Kammern.
Die SPÖ-nahe „Gesellschaft für Politikberatung und –entwicklung“ hat soeben einen Bericht unter dem Titel „Kammern in Österreich“ erstellt. Darin sind die 13 aufgelistet. Wobei – nach Mitgliedern – die Arbeiterkammer die mit Abstand größte ist; 2,8 Millionen Arbeiter und Angestellte hat sie. Auf Platz zwei steht bemerkenswerterweise nicht die Wirtschafts- (619.203 Mitglieder), sondern die Landwirtschaftskammer (651.809 Mitglieder). Auf Platz vier folgt im Übrigen die Landarbeiterkammer (immerhin 52.654 Mitglieder).
Einigermaßen bekannt sind daneben die Ärzte-, die Wirtschaftstreuhänder-, die Architekten-, die Zahnärzte-, die Tierärzte- und die Notariatskammer. Weniger verbreitet dürfte dagegen sein, dass es auch noch die eingangs erwähnte Patentanwaltskammer gibt. Zu ihrem Auftrag heit es im Patentanwaltsgesetz: „Die Patentanwaltskammer ist berufen, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Patentanwälte wahrzunehmen, die Erfüllung der Berufspflicht zu überwachen und für die Wahrung der Ehre und Würde des Standes zu sorgen.“
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Anmerkung des Verwaltungsrechtlers Hans-Peter Lehofer auf Twitter zu diesem Text: „Nicht vergessen: Österreichisches Hebammengremium – heißt zwar nicht Kammer, ist aber genauso öff-rechtl berufl Selbstverwaltungskörperschaft.“