Parteienfinanzierung: Wo Transparenz zur Farce wird

BERICHT. Vor einem halben Jahr hat die erste Bundespräsidenten-Wahl stattgefunden – und vom Rechnungshof ist erste eine Spendenliste veröffentlicht worden. Van der Bellen und Hofer können sich noch Zeit lassen.

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BERICHT. Vor einem halben Jahr hat die erste Bundespräsidenten-Wahl stattgefunden – und vom Rechnungshof ist erste eine Spendenliste veröffentlicht worden. Van der Bellen und Hofer können sich noch Zeit lassen.

Wer hat bei der ersten Bundesspräsidenten-Wahl 2016 kandidiert? Ja, man muss sich ganz schön konzentrieren, um die sechs Namen noch zusammenzubekommen: Neben Alexander Van der Bellen (Grüne) und Norbert Hofer (FPÖ), die noch immer im Rennen sind, waren es Irmgrad Griss, Rudolf Hundstorfer (SPÖ), Andreas Khol (ÖVP) und Richard Lugner. Letztere sind längst andere Wege gegangen. Griss hat im Hinblick auf die nächsten Nationalratswahlen eine Plattform gegründet, Hundstorfer soll Anfang November Chef der Bundes-Sportorganisation werden, Khol mischt wieder mit politischen Kommentaren mit und Lugner taucht allenfalls noch in den Seitenblicken auf.

Ganz abgehakt ist die Wahl vom 24. April dieses Jahres allerdings noch nicht: Zumindest dem Rechnungshof macht sie nach wie vor zu schaffen. Die Kandidaten sind verpflichtet, ihm Einnahmen aus Spenden, Zuwendungen, Inseraten und Sponsoring-Aktivitäten zu übermitteln, die zuvor bereits ein Wirtschaftsprüfer unter die Lupe genommen hat. Wenn die Listen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, werden sie vom Rechnungshof veröffentlicht.

Heute, ein halbes Jahr nach dem Urnengang, lassen die Angaben von fünf der sechs Kandidaten auf der Rechnungshof-Website jedoch nach wie vor auf sich warten. Seit Ende August vorzufinden ist dort einzig die Liste von Hundstorfer, der zu entnehmen ist, dass er rund drei Millionen Euro von der SPÖ erhalten hatte, 350.000 von der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter und insgesamt 70.000 Euro von Privatspendern und einem Unternehmen.

UPDATE*. Für das Fehlen der Angaben gibt es bei den beiden Kandidaten eine Erklärung, die sich am 24. April für die folgenden Stichwahlen qualifiziert haben – wie alle Kandidaten müssen sie ihre Unterlagen dem Rechnungshof spätestens drei Monate nach der Wahl übermitteln; bei ihnen, Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer, ist die Wahl jedoch erst mit dem Urnengang am 4. Dezember geschlagen. Sie haben also mehr Zeit.

Was bleibt, ist das Grundsatzproblem: Die Offenlegung von Geldflüssen sollte den Wählern bei ihrer Wahlentscheidung insofern helfen, als sie nachvollziehen können, wer möglicherweise wem verpflichtet ist. Monate im Nachhinein bringt ihnen das naturgemäß nichts mehr. 

*UPDATE. Nach Veröffentlichung der Erstfassung dieser Geschichte hat sich diese Erklärung herausgestellt und ist nachträglich eingefügt worden.

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