Alleinerzieherinnen in der Armutsfalle

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ZAHLEN ZUM TAG. Vier von zehn gehören dem untersten Einkommens-Fünftel an. Teilzeit und Struktur der Familienleistungen tragen dazu bei.

In der WIFO-Studie zu monetären Familienleistungen findet sich unter anderem auch dies: Eine Zuordnung von „Ein-Eltern-Haushalten“, in der Regel also Haushalten, die von Alleinerzieherinnen geführt werden, zu Einkommensgruppen. Ergebnis: Zwei Drittel gehören den unteren beiden Fünfteln an. Beziehungsweise 38,5 Prozent dem untersten und 27,8 Prozent dem zweituntersten. Im mittleren Fünftel befinden sich 20,3 Prozent. Da bleiben nicht mehr viele übrig: 8,6 Prozent beim zweit- und gerade einmal 4,7 Prozent beim obersten Fünftel.

Die Gründe sind vielfältig. Unter anderem gehören diese beiden dazu: Zum einen können Alleinerzieherinnen aufgrund der beschränkten Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen kaum Vollzeit arbeiten; die Teilzeitquote beträgt in ihrem Fall ganze 84 Prozent. Das führt zu einem niedrigeren Einkommen. Zum anderen sind steuerliche Familienförderungen wie der Familienbonus einkommensabhängig; Alleinerziehende, die wenig verdienen, erhalten zwar einen Kindermehrbetrag, durch ihn aber wird dieser Nachteil für sie nicht ausgeglichen.

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