Gelebte Obrigkeit

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ANALYSE. Wie sehr man der Ankündigung, das Amtsgeheimnis durch Transparenz zu ersetzen, misstrauen muss, zeigt sich beim milliardenschweren „Wiederaufbauplan“.

dieSubstanz.at lässt sich gerne überraschen, geht jedoch davon aus, dass sich durch die Abschaffung des Amtsgeheimnisses bzw. Einführung sogenannter Informationsfreiheit nicht viel ändern wird. Einige Stellungnahmen zum vorliegenden Begutachtungsentwurf bestätigen dies. Schwammige Begriffe lassen demnach viel Interpretationsspielraum zu. Vor allem aber könnte die Durchsetzung von Rechten sehr mühsam werden. Ein Informationsbeauftragter, der hier gewissermaßen als Anwalt der Öffentlichkeit tätig sein könnte, ist nicht vorgesehen.

Was das in der Praxis bedeuten könnte, verdeutlicht das Forum Informationsfreiheit in seiner Stellungnahme auf Basis konkreter Erfahrungen: Selbst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), wonach die Stadt Wien Einsparungsvorschläge offenlegen müsste, sei die Stadt einem entsprechenden Begehren nur zum Teil nachgekommen. „Die Behörde vertrat den Standpunkt, die Auskunft vollinhaltlich erteilt zu haben. Die einzige Möglichkeit, eine Entscheidung des Höchstgerichts durchzusetzen, war eine erneute Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht.“ Ergebnis: „Zur Entscheidung über die Säumnisbeschwerde – also ob die Behörde die Auskünfte vollinhaltlich erteilt hatte – forderte das Verwaltungsgericht die Übersendung der Akten, deren Inhalte angefragt wurden. Die Behörde kam der Aufforderung nicht nach, der Richter sah sich außerstande, den Informationszugang durchzusetzen.“

Hier geht es vor allem auch um eine grundsätzliche Bereitschaft zu Transparenz: Staatliche Stellen, die Informationsfreiheit leben wollen, werden unter Umständen genauso eine rechtliche Grundlage dafür finden, wie andere Teile des Staates, die das Amtsgeheimnis weiterhin praktizieren wollen.

Diese Stellen gibt es; ihre Motive sind unterschiedlich. ÖVP und Grüne haben gerade einen 600 Seiten dicken Plan mit Vorschlägen für „Wiederaufbau“-Projekte infolge der Coronakrise nach Brüssel geschickt. Die EU soll letztlich ganze dreieinhalb Milliarden Euro dafür lockermachen. Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat im Ö1-Morgenjuornal vom 15. April erklärt, dass die Vorschläge in einem transparenten Prozess erstellt worden seien. Für eine öffentliche Begutachtung sei jedoch keine Zeit gewesen. Und das 600-Seiten-Dokument wird geheim gehalten. Laut der „Kleinen Zeitung“ soll er erst publik gemacht werden, wenn die Europäische Kommission ihre Zustimmung erteilt hat.

Das ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie unernst Transparenz- und Informationsfreiheitsversprechen gemeint sind: Hier geht es um die Zukunft Österreichs. Um Steuergelder, die für mögliche Impulse dazu eingesetzt werden sollen. Das ist in jeder Hinsicht von allgemeinem Interesse.

Die Öffentlichkeit wird jedoch nicht in einen breiten Entscheidungsprozess eingebunden, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt. These: Das entspricht „Message Control“, ja einem Obrigkeitsprinzip. Die Regierung befindet nicht nur im stillen Kämmerlein, was gut für 8,9 Millionen Menschen im Land ist, sie teilt dann auch einfach aus, wie es ihr gefällt (und von Brüssel genehmigt worden ist).

Demokratisch wäre bei einer Sache von solcher Bedeutung ein Wettbewerb der Ideen, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger, Lobbies und Vereine eingeladen werden. Selbst wenn die Zeit extrem knapp ist. „Das Internet“ ist erfunden. Die Frage ist nur, ob man es will. (Antwort. Nein, es wird nicht gewollt.)

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