Gefährder

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ANALYSE. Wie sich das Kanzleramt weigert, der WKStA Informationen zu liefern und ÖVP-Organisationen zögern, Coronahilfen zurückzubezahlen, kommt fortgesetzten Angriffen auf den Rechtsstaat gleich.

Der Vorarlberger Seniorenbund muss 24.700,33 Euro zurückbezahlen. Er hat sie als Coronahilfen für Nonprofit-Organisationen (NPO) bezogen, obwohl diese für ebensolche, nicht aber für Parteien und ihre Teilorganisationen vorgesehen sind. Zurückbezahlt hat der Seniorenbund das Geld noch nicht. Man prüfe, lässt Obmann Werner Huber wissen. Sein Argument: Sich helfen lassen hat nicht die ÖVP-Teilorganisation Seniorenbund, sondern der gleichnamige Verein Seniorenbund. Dieser sei seit 1976 als Verein tätigt, womit der Antrag gerechtfertigt gewesen sei.

Huber schmeißt hier gezielt mit Nebelgranaten herum. Erstens: Österreichweit war die Gründung dieser Vereine eine Reaktion auf das 1975 beschlossene Parteiengesetz; es handelte es sich um eine klassische Umgehungskonstruktion, mit dem Ziel, nicht unter diese Bestimmungen zu fallen, wie dieSubstanz.at hier schon einmal ausgeführt hat. Zweitens: Der Rechnungshof hat keinen Zweifel daran, dass es sich in Wirklichkeit um eine Einheit handelt. In einer Aussendung vom Juni erinnert er an eine Presseunterlage, in der der Seniorenbund sich selbst so beschreiben habe: „Mehr als nur ein Bund. Verein, Teilorganisation und Interessensvertretung in einem.“

In Tirol zögert die Jungbauernschaft, die sich auch als Landjugend bezeichnet, Coronahilfen zurückzubezahlen. Mehr als 800.000 Euro sind an Teilvereine von ihr geflossen. Man sollte sich jedoch nicht durch ihren Namen verwirren lassen, der Unabhängigkeit vorgibt: Sie ist gut eingebettet in die ÖVP bzw. in deren Bauernbund und teilt sogar Website wie Büro mit diesem. Landesobmann Dominik Traxl kandidiert bei der Landtagswahl auf Listenplatz sieben für die Tiroler Volkspartei.

Das leitet über zu einer anderen Dimension des Ganzen: In der „Krone“ vermittelt der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger gezielt den Eindruck, dass es bei den Rückforderungen um eine parteipolitisch motivierte Aktion gegen die Volkspartei gehe. Zitat: „Die Prüfungen in Koglers Ressort zu den Covid-Hilfen werden von zwei hochrangigen Beamten durchgeführt, die früher in SPÖ-Kabinetten tätig waren. Da besteht eine Abhängigkeit.“ 

Zuerst versucht man also Gesetze zu umgehen bzw. den Rechtsstaat auszutricksen und dann stellt man sich auch noch als Opfer dar. Schlimmer: Man unterstellt, dass es denjenigen, die den Rechtsstaat durchsetzen sollen, eigentlich um etwas ganz Anderes, etwas zutiefst Schäbiges geht. Das erinnert an den Versuch von Altkanzler Sebastian Kurz (ÖVP), die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu diskreditieren.

Kanzleramt und WKStA stehen einander wieder gegenüber. Wobei: Eine solche Duell-Darstellung hätten Türkise wohl gerne. Es ist vielmehr so, dass sich das von Karl Nehammer geführte Amt weigert, der Aufforderung Folge zu leisten, sehr umfassende Datensätze verfügbar zu machen. Wobei es um das „Wie“ geht: Man hat es über Medien bzw. ein Hintergrundgespräch mit Journalisten kommuniziert.

Oliver Scheiber beschreibt das in einem Gastkommentar in der Tageszeitung „Der Standard“ treffend: „Es geht darum, dass das Kanzleramt die vorgesehenen Rechtsmittel ergreifen muss und nicht zur Selbsthilfe greifen kann. Kein Bürger und keine Bürgerin kann mit Polizei und Staatsanwaltschaft über eine Anordnung, Festnahme oder Beschlagnahme verhandeln, wenn diese einmal ausgesprochen ist. Mit der Behauptung eines schweren Fehlers könnte jeder die von der Gesundheitsbehörde verhängte Quarantäne brechen, sich einer Festnahme widersetzen, ein Haltesignal der Polizei bei einer Verkehrskontrolle missachten.“

Versuchen Sie es besser nicht: Mehr und mehr muss man sich die Frage stellen, wie verhindert werden kann, dass das Verhalten Regierender zum Vorbild für eine Masse wird: Der Rechtsstaat lebt davon, dass Gesetze in dem Sinne eingehalten werden, wie sie gemeint sind; oder dass anderenfalls Entscheidungen nur mit den Mitteln bekämpft werden, die dazu vorgesehen sind (Berufung, Anfechtung etc.).

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