Datenschutzbehörde protestiert

BERICHT. Gegen Lockerung des Datenschutzes, wie er von Innenminister Kickl geplant werde.

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BERICHT. Gegen Lockerung des Datenschutzes, wie er von Innenminister Kickl geplant werde.

Dass Behörden sogenannte „Protokolldaten“, denen z.B. zu entnehmen ist, wann wer was abgefragt hat, nicht mehr drei, sondern nur noch zwei Jahre speichern sollen; und dass darüber hinaus vom Pass- bis zum Sicherheitspolizeigesetz ein Widerspruchsrecht des Bürgers gegen eine Datenverarbeitung gestrichen werden soll, wie es Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) laut einem Begutachtungsvorwurf plant, stößt auf massive Kritik. Unter anderem durch die Rechtsanwaltskammer – und nun auch durch die Datenschutzbehörde.

Was die Speicherdauer für Protokolldaten betrifft, sehen beide Stellen erhebliche Widersprüche: Die Datenschutzbehörde dazu, dass man als Bürger grundsätzlich drei Jahre lang die Möglichkeit habe, Beschwerde gegen eine Datenverarbeitung einzulegen. Und die Rechtsanwaltskammer dazu, dass die Verjährungsfrist bei Amtsmissbrauch bis zu zehn Jahre betragen könne – womit es, so die Kammer, „auch nicht im Interesse der zuständigen Behörden und Organwalter sein kann, Protokolldaten so rasch als möglich wieder zu löschen. Im Interesse der betroffenen Personen ist die vorgesehene Verkürzung der Aufbewahrungspflicht aber jedenfalls nicht, zumal es in Österreich bekannterweise schon Fälle zumindest fragwürdiger, wenn nicht strafrechtlich relevanter Datenverarbeitungen durch Beamte gab.“

Zum Widerspruchsrecht unterstreicht die Datenschutzbehörde, dass es hier um Grundrechte gehe; Beschränkungen müssten folglich in jedem Fall notwendig und verhältnismäßig sein: „Der völlige, undifferenzierte Ausschluss des Widerspruchsrechts scheint mit diesen Vorgaben (jedoch) nicht in Einklang zu stehen.“

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