Wirtschaft sieht Be- statt Entlastung

BERICHT. Verhängnisvolle Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags? WKO warnt vor Altersarmut und noch größerer Last für die verbleibenden Beitragszahler.

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BERICHT. Verhängnisvolle Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags? WKO warnt vor Altersarmut und noch größerer Last für die verbleibenden Beitragszahler.

ÖVP und FPÖ haben sich Anfang Jänner gleich einmal an eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen gemacht; erst ab 1948 Euro brutto pro Monat soll der volle Dienstnehmerbeitrag von drei Prozent wirksam werden. In einer Stellungnahme zum entsprechenden Begutachtungsentwurf kommentiert die Wirtschaftskammer (WKO) das nun kritisch – sie warnt vor Altersarmut und einer noch größeren Last für die verbleibenden Beitragszahler.

„… schließlich würde dieser Umstand zu mehr Altersarmut, insbesondere von Frauen, führen.“ 

Zunächst einmal weist die WKO darauf hin, dass die 1948 Euro bereits über dem Medianeinkommen unselbstständig Beschäftigter im Jahr 2016 liege; mehr als die Hälfte wird demnach in Zukunft weniger in die Arbeitslosenversicherung einzahlen: „Die angedachte Anhebung der Einkommensgrenzen kann sohin nicht unter dem Blickwinkel sozialer Ausgewogenheit gerechtfertigt werden“, so die WKO: „Vielmehr sollte mit bedacht werden, dass die im Entwurf vorgesehene Ausweitung der Beitragsbefreiung/senkung Teilzeit noch attraktiver machen würde und sich eine Ausweitung der Arbeitszeit in noch mehr Fällen finanziell nicht lohnen würde. Das würde die Zahl der betroffenen Teilzeitkräfte mit zu geringen Pensionsbeiträgen und letztlich Personen mit zu niedriger Pension erhöhen, schließlich würde dieser Umstand zu mehr Altersarmut, insbesondere von Frauen, führen.“

„Das ist eine teure Maßnahme, die die Zahl der effektiven Beitragszahler noch weiter reduziert und diese damit noch mehr be- statt entlastet.“

Damit kein Missverständnis entsteht, west die WKO darauf hin, dass sie selbstverständlich für eine Entlastung des Faktors Arbeit ist; eine solche sollte ihrer Ansicht nach jedoch „über eine allgemeine Beitragssenkung umgesetzt werden, die die gesamte Versichertengemeinschaft der Beitragszahler, bestehend aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern, entlastet“. Genau das werde nun jedoch nicht geschehen. Im Gegenteil: „Die im Entwurf vorgesehene Beitragsbefreiung/senkung ist eine teure Maßnahme, die die Zahl der effektiven Beitragszahler noch weiter reduziert und diese damit noch mehr be- statt entlastet.“

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