StPO-Novelle: Innenministerium gegen mehr Rechtsschutz

BERICHT. Geplante Möglichkeit des Verteidigers, sich im Rahmen von Vernehmungen über jede einzelne Frage zu beraten, werde „aus kriminalpolizeilicher Sicht abgelehnt“. 

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BERICHT. Geplante Möglichkeit des Verteidigers, sich im Rahmen von Vernehmungen über jede einzelne Frage zu beraten, werde „aus kriminalpolizeilicher Sicht abgelehnt“.

Von allen Seiten gerät Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in die Kritik, was die geplanten Rechtsschutzbestimmungen in seiner Novelle zur Strafprozessordnung (StPO) betrifft: Dass die Kriminalpolizei den Kontakt eines Festgenommenen mit einem Verteidiger künftig nur noch in den 48 Stunden beschränken können soll, geht dem Innsbrucker Strafrechtler Andreas Venier zu weit; er befürchtet eine Beseitigung des Verteidigerbeistandes in dieser Zeit.

Das Innenministerium stößt sich wiederum daran, dass es Verteidigern ermöglicht werden soll, sich im Rahmen einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren mit dem Beschuldigten über die Beantwortung jeder einzelnen Frage zu beraten: Das werde „aus kriminalpolizeilicher Sicht abgelehnt“, so die Beamten um Ressortchefin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in einer schriftlichen Stellungnahme.

Die Begründung im Wortlaut: „Diese Möglichkeit würde der Dynamik der Vernehmung, die wesentlich ist, um wichtige Sachverhaltselemente zu ermitteln, erheblich entgegenstehen und jedenfalls eine authentische Schilderung des Geschehens durch den Beschuldigten verhindern. Gerade die authentische Schilderung durch den Beschuldigten ist für die Erforschung der Wahrheit unerlässlich. In Extremfällen könnte die angedachte Regelung quasi zu einer Einvernahme des Verteidigers anstelle des Beschuldigten führen.“

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