Causa Hypo: Systemversagen laut Rechnungshof ohne Folgen

BERICHT. Höhere Verantwortlichkeit, mehr Effizienz bei der Bankenaufsicht? Fehlanzeige: Finanzministerium ignoriert die eindringliche Empfehlung der Prüfer seit dem Jahr 2007.

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BERICHT. Höhere Verantwortlichkeit, mehr Effizienz bei der Bankenaufsicht? Fehlanzeige: Finanzministerium ignoriert die eindringliche Empfehlung der Prüfer seit dem Jahr 2007.

Seit 2002 kümmern sich drei Institutionen um die Bankenaufsicht: Finanzministerium, Finanzmarktaufsicht (FMA) und Nationalbank (OeNB). Die Causa Hypo Alpe Adria haben sie nicht verhindern können. Wobei bemerkenswert ist, dass das Finanzministerium auch nach Bekanntwerden schwerwiegender Mängel keine Konsequenzen gezogen hat, wie sie vom Rechnungshof seit 2007 eingemahnt werden. Die Aufsichtstätigkeiten gehörten demnach zusammengelegt.

Vor dem Untersuchungsausschuss zur Causa Hypo Alpe Adria wiederholt sich ein Schauspiel immer wieder: Aufsichtsorgane geben sich entweder uninformiert oder nicht zuständig. Zum Teil könnte des aufgrund Nebeneinanders vor allem von FMA und OeNB sogar der Fall sein. Was es denn auch so schwer ist, Verantwortlichkeiten aufzuzeigen.

Der Rechnungshof kreidet diesen Missstand seit Jahren an. Vergeblich: 2007 empfahl er in einem Bericht, zumindest die Zuständigkeiten für Vor-Ort-Prüfungen zusammenzulegen, „um die Verantwortlichkeit und die Effizienz im Bereich der Bankenaufsicht zu erhöhen“. 2009 stellte der Rechnungshof in einem Folgebericht zwar fest, dass „eine Reihe wichtiger Maßnahmen umgesetzt wurde, um Doppelgleisigkeiten und Schnittstellenprobleme bei den beiden bankaufsichtlichen Aufsichtsbereichen von FMA und OeNB zu beseitigen“. Eine komplette organisatorische Zusammenlegung der Aufsichtsbereiche sei jedoch „nicht erfolgt“.

Und nachdem zwischendurch auch 2014 eine entsprechende Aufforderung des Rechnungshofes unberücksichtigt geblieben ist, wird er nun noch deutlicher.

2015 setzte der Rechnungshof daher in ein einem Bericht zur Causa Hypo Alpe Adria nach – und forderte das Finanzministerium dazu auf, „im Sinne einer bestmöglichen Nutzung der vorhandenen Ressourcen und einer effizienten Organisation der Bankenaufsicht auf eine Regelung im Bankwesengesetz hinzuwirken, wonach die beiden bankaufsichtlichen Aufsichtsbereiche der FMA und der OeNB zur Gänze organisatorisch zusammengeführt werden sollten“. Diese Empfehlung sei „bislang unberücksichtigt geblieben“.

Und nachdem zwischendurch auch 2014 eine entsprechende Aufforderung des Rechnungshofes unberücksichtigt geblieben ist, wird er nun in einer Stellungnahme zu einer Novelle des Bankwesen- und Abwicklungsgesetzes noch deutlicher: Er weise „auf das dringende Erfordernis hin, die beiden bankaufsichtlichen Aufsichtsbereiche der FMA und der OeNB organisatorisch zusammenzuführen“. Ob dies diesmal erhört wird, ist offen; im entsprechenden Begutachtungsentwurf ist es jedenfalls nicht vorgesehen.

> Zur jüngsten Empfehlung des Rechnungshofes, die Bankenaufsicht zusammenzulegen.

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