Bauern fordern Steuerprivileg

BERICHT. Durchrechnung der Einkünfte über drei Jahre, um Preiseinbrüche und Ernteausfälle ausgleichen zu können.

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BERICHT. Durchrechnung der Einkünfte über drei Jahre, um Preiseinbrüche und Ernteausfälle ausgleichen zu können.

Dieser Vorstoß würde wohl allen Selbstständigen gefallen: Die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern fordert, dass Bauern die Möglichkeit erhalten, die durchschnittlichen Einkünfte von drei Jahren der Einkommensbesteuerung zugrunde zu legen. Damit würden Schwankungen ausgeglichen werden. Je größer sie sind, desto größer wäre die Entlastung.

Die Landwirtschaftskammer beklagt sich über außerordentliche Umstände, auf die die Bauern keinen Einfluss nehmen können, die ihnen aber finanziell zusetzen: „Neben den negativen Auswirkungen des Klimawandels (insbes. durch Hochwasser, Dürre und Hagel) haben auch Finanzkrisen, Importsperren (Russland) sowie Lebensmittelskandale eine Steigerung der Volatilität auf den Märkten verursacht. Dies führt zu nicht nachvollziehbaren Preisverhältnissen sowohl beim Verkauf von eigenen Erzeugnissen als auch beim Einkauf von Betriebsmitteln, sodass die jährlichen Betriebsergebnisse oft als reine Zufallsergebnisse zu interpretieren sind. Dadurch kommt es zu Härten durch die Steuerprogression und können die jährlichen Steuerfreibeträge nicht entsprechend genutzt werden.“

Die Bauernvertreter nehmen daher die Begutachtung eines Abgabenänderungsgesetzes zum Anlass, ein Privileg zu fordern: „Zum Risikoausgleich“, sollen Landwirte „im Nachhinein die Möglichkeit erhalten, die durchschnittlichen Einkünfte von drei Jahren der Besteuerung“ zugrunde zu legen. Damit würde die Einkommensteuerbelastung insgesamt sinken.

Ein Beispiel: Verdient ein Selbstständiger in einem Jahr 40.000, in einem zweiten 60.000 und in einem dritten vielleicht nur 12.0000 Euro, zahlt er heute jeweils die entsprechende Einkommensteuer; in Summe kommen 32.183,14 Euro zusammen. Werden die durchschnittlichen Einkünfte der drei Jahre besteuert (beim Fallbeispiel also 37.333,33 Euro), ergeben sich in Summe 31,318,28 Euro. Entlastungseffekt: 864,28 Euro.

> Zur Stellungnahme der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern.

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